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GENTECHNIK/517: Der Weg zum nationalen Anbauverbot ist bereitet (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 125 vom 28.05.14

Gentechnik: Der Weg zum nationalen Anbauverbot ist bereitet



Nach langen Verhandlungen haben die EU-Mitgliedstaaten (auch Deutschland) am 28. Mai in einer Vorabstimmung in Brüssel zum Selbstbestimmungsrecht beim Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen eine Einigung zum Vorschlag der griechischen Ratspräsidentschaft erzielt.


Künftig soll jeder Mitgliedstaat selbst entscheiden dürfen, ob er den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen auf seinen Äckern zulässt. "Ich begrüße diese Möglichkeit zum Opt-out ausdrücklich. Die Haltung der Menschen in Europa ist in dieser Frage sehr unterschiedlich, das verdient Respekt. Damit können wir national gestalten, wo europäisch keine Gemeinsamkeit besteht", sagte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt.

So kann der Weg frei gemacht werden für ein Anbauverbot von gentechnisch veränderten Organismen in Deutschland. Schon derzeit wächst keine Gentechnik auf deutschen Feldern, gestützt aber nur auf eine Ausnahmeregelung des europäischen Rechts.

Bundesminister Schmidt: "Das ist eine wichtige Entscheidung für das Selbstbestimmungsrecht und die Wahlfreiheit bei der grünen Gentechnik! Uns ist es wichtig, ein klar geregeltes Verfahren zu haben. In der ersten Verfahrensphase teilt die Kommission dem Antragsteller den Wunsch der Mitgliedstaaten ein Anbauverbot auszusprechen mit. Der Antragsteller hat dann die Gelegenheit, diesem Wunsch freiwillig zu entsprechen und das Gebiet aus dem Antrag auszunehmen. Falls dies nicht geschieht, kann der Mitgliedstaat nach den in der Richtlinie festgelegten Regeln das Anbauverbot verhängen. Das ist hoheitliches Handeln und kein Verhandeln mit Konzernen. Es wird klar, dass wir Koch sind und nicht Kellner. Der von Einzelnen geäußerte Vorwurf, wir müssten künftig "mit den Konzernen verhandeln" trifft nicht zu. Denn Deutschland ist es gelungen, das oben genannte rechtssichere Verfahren vorzusehen."

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 125 vom 28.05.14
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Mai 2014