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GENTECHNIK/529: Keine Gentechnik durch die Hintertür - Bundesregierung muss Cibus-Raps stoppen (AbL)


AbL - Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft
Gemeinsame Pressemitteilung vom 12.06.2015

Breites zivilgesellschaftliches Bündnis fordert:

Keine Gentechnik durch die Hintertür - Bundesregierung muss Cibus-Raps stoppen


München/Hamm/Berlin 12. Juni 2015 - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat der amerikanischen Firma Cibus bescheinigt, dass der von ihr entwickelte herbizidresistente Raps als konventionelle Züchtung einzustufen sei. Obwohl die Pflanzen mit einer neuen gentechnischen Methode produziert wurden, hat das BVL dem Unternehmen damit einen Freifahrtschein für die Aussaat in Deutschland erteilt.

Von Freisetzung und Anbau des Cibus-Raps könnten in Deutschland schnell viele Landwirte und Züchter betroffen sein. Dazu Antje Kölling vom Demeter-Verband: "Pollen- und Bienenflug kann man nicht stoppen. Durch den Anbau des Cibus-Raps kann es zu unerwünschten Auskreuzungen der darin eingebauten Herbizidresistenz kommen. Dadurch würde Bio- und konventioneller Raps kontaminiert werden."

Ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis fordert: "Anstatt mit einer voreiligen Freisetzung Fakten zu schaffen, muss die Bundesregierung jetzt schnell handeln und die Aussaat des Cibus-Raps stoppen. Nur so kann die gentechnikfreie ökologische und konventionelle Landwirtschaft und Saatguterzeugung sowie die Umwelt vor Gentechnik-Kontaminationen geschützt werden", so Annemarie Volling, Gentechnik-Expertin der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) und Koordinatorin des eingelegten Widerspruchs.

Gegen den Bescheid des BVL hatten Umwelt- und Landwirtschaftsverbände, Saatgutinitiativen und Unternehmen im März 2015 Widerspruch eingelegt, da sie die Einstufung als konventionelle Rapssorte als wissenschaftlich nicht haltbar ansehen. Der Raps wurde mit neuen Verfahren des sogenannten "Genome Editing" verändert. Dabei wird synthetische DNA in die Zellen eingeführt, die zu einem Umbau des Erbguts der Pflanzen führt. Da hierbei im Labor erzeugte DNA-Sequenzen künstlich in die Zelle eingeschleust werden, ist die resultierende Pflanze nach dem Wortlaut der EU-Richtlinie als gentechnisch verändert anzusehen.

Doch das BVL erteilte dem zivilgesellschaftlichen Widerspruch am 03. Juni eine Absage und bekräftigte seine ursprüngliche Einschätzung. Die Verbände und Unternehmen kritisieren das Vorgehen des BVL auch formal, da das BVL nicht darüber zu entscheiden habe, ob diese Methode unter das Gentechnikrecht fällt oder nicht, denn die EU-Kommission befasst sich derzeit mit den neuen Verfahren, hat sich aber noch nicht dazu geäußert.

Sophia Guttenberger, Gentechnikreferentin am Umweltinstitut München, stellt fest: "Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt darf das Thema nicht länger aussitzen. Seine Behörde genehmigt den Anbau von Gentechnik-Raps und spielt der Industrie damit in die Hände, während die Bundesregierung offiziell für ein generelles Anbauverbot von Gentechnik-Pflanzen eintritt. Das ist unehrlich und unverantwortlich."


Weitere Informationen:

Hier finden Sie den zivilgesellschaftlichen Widerspruch gegen den Bescheid des BVL.

Die Pressemeldung des BVL über den zurückgewiesenen Widerspruch können Sie hier einsehen.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 12. Juni 2015
AbL - Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft
Bahnhofstraße 31, 590067 Hamm
Telefon: 02381/49 22 20, Fax: 02381/49 22 21
E-Mail: info@abl-ev.de
Internet: www.abl-ev.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Juni 2015

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