Schattenblick →INFOPOOL →POLITIK → ERNÄHRUNG

LANDWIRTSCHAFT/1355: Neue Bestimmungen für die Maisaussaat (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 8. April 2009

Neue Bestimmungen für die Maisaussaat

DBV fasst Empfehlungen für Maisaussaat zusammen


Anlässlich der bevorstehenden Maisaussaat machte der Deutsche Bauernverband (DBV) auf die neuen Bestimmungen für die Maisaussaat aufmerksam, die seit dem 13. Februar 2009 gelten. Werden die in der Verordnung genannten Auflagen eingehalten, ist das Risiko eines erneuten starken Bienensterbens, wie es im vergangenen Jahr aufgetreten ist, gering. Mit diesen neuen Maßnahmen und Auflagen zur Risikominderung ist der Einsatz von insektiziden Beizmitteln im Mais gefahrlos möglich, so dass der Landwirtschaft auch in Zukunft wichtige Beizmittel zur Verfügung stehen. Die Beizung gehört zu den effektivsten Maßnahmen in der Bekämpfung von Schädlingen, da sie unter kontrollierten Bedingungen nur dort gezielt erfolgt, wo sie gebraucht wird.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hatte die Zulassung von insektiziden Beizen im vergangenen Frühjahr ruhend gestellt, nachdem es in Südwestdeutschland zu einem Bienensterben enormen Ausmaßes bei der Maisaussaat gekommen war. Als Ursache für die Schädigung war nach umfangreichen chemischen Analysen von Bienen- und Pflanzenproben der Wirkstoff Clothianidin aus der Wirkstoffgruppe der Neonicotinoide festgestellt worden. Es konnte bewiesen werden, dass der Wirkstoff nicht durch Fehlanwendungen des Pflanzenschutzmittels auf Seiten der Landwirte in die Umwelt geraten war. Auslöser der Katastrophe war von der Saatgutwirtschaft in Verkehr gebrachtes qualitativ minderwertig gebeiztes Maissaatgut. Dadurch kam es zu hohem Abrieb des Beizmittels beim Transport des Saatgutes und bei der Aussaat der Körner. Während des Säens gelangte der anfallende Staub dann mit der Abluft von speziellen Sägeräten in hohen Konzentrationen in die Luft und auf benachbarte blühende Pflanzen.

Als Konsequenz aus den Schadensfällen hat das BVL die Aussaat von insektizid gebeiztem Maissaatgut mit Auflagen verbunden, neonicotinoide Beizmittel bleiben weiterhin nicht zugelassen. Für die Saatgutwirtschaft wurden hohe Anforderungen in Bezug auf die Abriebfestigkeit der Beizmittel formuliert, so dass kaum noch Staub anfällt. Zusätzlich ist die Aussaat von insektizid gebeiztem Saatgut mit pneumatisch mit Unterdruck arbeitenden Sägeräten nur noch erlaubt, wenn die eingesetzten Maschinen mit Vorrichtungen ausgestattet sind, die die erzeugte Abluft in oder unmittelbar auf den Boden leiten und dadurch eine Abdriftminderung des Abriebes von mindestens 90 Prozent verglichen mit Sägeräten ohne Vorrichtung erreichen. Grundsätzlich sollten die Landwirte Maschinen einsetzen, die vom Julius-Kühn-Institut geprüft wurden und in der "Liste der abdriftmindernden Maissägeräte" geführt werden. Die Liste ist einzusehen unter www.jki.bund.de. Bei der Aussaat muss eine Bodenbedeckung des Saatgutes sichergestellt werden. Dazu gehört auch das rechtzeitige Ausschalten der Dosiereinrichtung vor dem Ausheben der Schare. So wird Nachrieseln vermieden, verschüttetes Saatgut muss sofort zusammengekehrt und entfernt werden. Zur Vermeidung von Staubabdrift ist bei Auftreten von hohen Windgeschwindigkeiten (über 5 m/s) die Aussaat zu unterbrechen. Zusätzlich sind weitere auf den Saatgutverpackungen beschriebene Auflagen einzuhalten.


*


Quelle:
Pressemitteilung vom 8. April 2009
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. April 2009