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MARKT/1792: Entscheidung zur Weiterentwicklung der Weinbezeichnung (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 148 vom 30. August 2010

Klöckner: Entscheidung zur Weiterentwicklung der Weinbezeichnung muss im kommenden Frühjahr fallen

Runder Tisch mit Branchenvertretern macht unterschiedliche Schwerpunkte deutlich


Für den Weinjahrgang 2011 muss sich die Weinbranche einig sein, wie die Regelungen der EU-Weinmarktreform in Deutschland umgesetzt werden sollen und welche nationalen Schwerpunkte und Ausgestaltungen zu legen sind.


Hierbei haben die Vertreter der Kellereien, der Genossenschaften, der einzelnen Weinbau- und VdP-Betriebe unterschiedliche Interessen. Deshalb lud die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Julia Klöckner, zu einem Runden Tisch zum Weinbezeichnungsrecht nach Neustadt/Weinstraße (Rheinland/Pfalz) ein. In der großen Runde waren nicht nur zahlreiche Weinbaupräsidenten, Kellereivertreter und VdP-Betriebe vertreten, sondern auch die rheinland-pfälzische Landwirtschaftskammer und der Jungwinzerverband.

Einig war man sich, dass der deutsche Erfolg bei den europäischen Verhandlungen entscheidend war, wonach das deutsche Qualitätsweinsystem weiterhin mit dem neuen geografischen Ursprungssystem der EU vereinbar ist. "Die Bundesregierung hat bei den Reformverhandlungen durchgesetzt, dass die deutschen Qualitätsbezeichnungen erhalten bleiben. Jetzt werden wir bei der Umsetzung alles tun, damit die deutsche Weinwirtschaft auch in Zukunft ihre Qualitäts- und Prädikatsweine mit den bekannten attraktiven Bezeichnungen vermarkten kann", sagte Julia Klöckner.

In der Diskussion wurden die Aufgaben zur Umsetzung des neuen Rechts und die Möglichkeiten erörtert. Dabei zeigte sich, dass regional und zwischen den Branchenbeteiligten teilweise unterschiedliche Ansätze verfolgt werden.

Ein Schwerpunkt der Diskussion lag bei den kleineren geografischen Einheiten, das heißt den in den Anbaugebieten liegenden Lagen und Bereichsnamen. Die wesentliche Neuerung im EU-System liegt bei den geschützten geografischen Bezeichnungen. Die Angabe der Weinbergslagen, der größeren Einheiten (Bereiche) und der Gemeindenamen ist wie bisher möglich. Von der Weinwirtschaft wurden Vorstellungen geäußert, wie die Angaben zu den Weinbergslagen und den Bereichen zu einer stärkeren Profilbildung der Weine genutzt werden könnten. Einen EU-Schutz für den Namen einer Weinbergslage zu beantragen, wird von der Weinwirtschaft wegen bürokratischer Anforderungen noch nicht ins Auge gefasst. Mit Blick auf die Vielzahl angesehener und überregional bekannter deutscher Weinbergslagen kann das Thema neuer EU-geschützter geografischer Bezeichnungen aber an Bedeutung gewinnen. Konkret: Das EU-Recht sieht vor, neben der so genannten "Qualität im Glas" Ansprüche an geografische Bezeichnungen (Lagen, Bereiche, Einzellagen) zu stellen, wenn der Name geschützt werden soll. Wer den Namen z.B. einer Lage bei der EU schützen lassen möchte, der muss entweder Einzelerzeuger sein oder sich mit mehreren Erzeugern zusammenschließen. Weder ein Mitgliedstaat noch ein Bundesland kann den Namensschutz beantragen.

Die Namen der 13 deutschen Anbaugebiete sind als geschützte Ursprungsbezeichnungen automatisch in das neu eingerichtete EU-Register aufgenommen worden. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat zusammen mit den Länderverwaltungen bis Ende 2011 die Beschreibungen zu den Weinen der Anbaugebiete an die Europäische Kommission zu übermitteln, um diesen Schutz dauerhaft zu gestalten. Die bestehenden Qualitätsweinregelungen sollen dabei in das neue System übertragen werden. "Wir wollen, dass sich die Regelungen der deutschen Qualitätsweine der 13 Anbaugebiete in ein Gesamtkonzept mit den neuen EU-Rahmenbedingungen einfügen", erklärte die Staatssekretärin.

Zu jeder Bezeichnung, die bei der EU beantragt wird, muss künftig eine so genannte Produktspezifikation definiert werden, was den Wein einer bestimmten geografischen Herkunft ausmacht. An diesem Punkt scheiden sich die Geister, ob die Anforderungen an die Qualität immer höher sein müssen, je kleiner die geografische Angabe gefasst ist. Während die Genossenschaften aus Württemberg eher keinen Bedarf an neuen geschützten geografischen Angaben sehen, sehen sich die VdP-Betriebe mit ihrer Terroir-Philosophie auf einem anderen Weg. Grundsätzlich sind die Weinbauverbände skeptisch, dass sich viele Erzeuger einigen werden, welche genaue Produktspezifikation (Rebsorte, Geschmacksbild) auf welcher Kleinfläche genau zu definieren sei.

Über den Vorschlag des rheinland-pfälzischen Weinbauministeriums, der vor Wochen bekannt wurde, wurde diskutiert. Der Vorschlag sieht vor, dass landesweit bestimmt wird, wie die Weinausprägung für bestimmte Lagen sein soll. Nur wer sich daran hält, dürfe dann die geografische Bezeichnung nutzen. Jedoch sei damit noch nicht einmal der Namensschutz beantragt bei der EU, da ein Bundesland dazu nicht berechtigt sei.

"In dem intensiven Meinungsaustausch über die neuen Vorschriften zu Herkunft und Qualität wurde deutlich, dass die Verbände des Weinbaus, der Winzergenossenschaften und der Weinkellereien die Reform des Weinbezeichnungsrechts als Chance zur Weiterentwicklung des Sektors sehen", sagte Klöckner nach der Veranstaltung. "Die Resonanz zum Thema Herkunft und Qualität in der Weinkennzeichnung war groß. Die Weinwirtschaft hat die Ergebnisse der EU-Reform positiv aufgenommen. Angesichts der unterschiedlichen Vermarktungswege - vom Direktverkauf bis zum Discounthandel - und der unterschiedlichen Kundenwünsche sind die Positionen verschieden. Die unterschiedlichen Ansätze einander anzunähern, wird die Aufgabe der Politik und der Weinwirtschaft in den nächsten Monaten sein."


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 148 vom 30.08.2010
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. September 2010