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MARKT/1923: Verlängerung des Verbots des Verkaufs unter Einstandspreis (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 5. März 2012

Verlängerung des Verbots des Verkaufs unter Einstandspreis

DBV begrüßt Einigung des Koalitionsausschusses


Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt die Einigung des Koalitionsausschusses von CDU/CSU und FDP, im Zuge der Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen das verschärfte Verbot des Verkaufs von Lebensmitteln unter Einstandspreis um weitere 5 Jahre bis zum 31.12.2017 zu verlängern. Auch zukünftig dürfen wertvolle Lebensmittel - auch nicht zeitweise - unter Wert "verramscht" werden.

In der Landwirtschaft misst man dieser Regelung eine hohe präventive Wirkung bei. Wie auch in anderen Bereichen bedarf es daher einer gesetzlichen Drohkulisse, um vernünftiges wirtschaftliches Verhalten auf freiwilliger Basis zu erreichen.

Der DBV betont, dass die verschärfte Regelung des Untereinstandspreisverbots bei Lebensmitteln ein wichtiges Element zur Sicherung eines fairen Wettbewerbs im Lebensmitteleinzelhandel und zur Entschärfung des teilweise ruinösen Preiskampfes ist. Der von Niedrigpreisstrategien geprägte Konkurrenzkampf der Handelsunternehmen muss gebremst werden, da ansonsten auf Dauer auch Gefahren für die Qualität von Lebensmitteln und ein erheblicher Druck auf Erzeugerpreise drohen. Deshalb hat der DBV eine endgültige Entfristung gefordert. Die nunmehr vom Koalitionsausschuss getroffene Einigung auf eine 5-jährige Verlängerung wertet der DBV als wichtigen Schritt in die richtige Richtung.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 5. März 2012
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. März 2012