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VERBAND/1506: Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon bestätigt (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 1. Juli 2009

Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon bestätigt

DBV: Bundestag muss schnell reagieren


Mit Urteil vom 30. Juni 2009 hat das Bundesverfassungsgericht die Vereinbarkeit des Zustimmungsgesetzes zum Vertrag von Lissabon mit dem Grundgesetz bestätigt. Jedoch darf die Ratifizierungsurkunde der Bundesrepublik Deutschland zum Vertrag von Lissabon solange nicht hinterlegt werden, bis die von Verfassungswegen erforderliche gesetzliche Ausgestaltung der parlamentarischen Beteiligungsrechte nicht in Kraft getreten ist.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat sich stets für den Vertrag von Lissabon als modernisierte Grundlage für die Europäische Gemeinschaft mit 27 Mitgliedstaaten ausgesprochen. Gerade die gemeinsame Agrarpolitik als wichtiger Pfeiler der Europäischen Gemeinschaft bedarf klarer Entscheidungskompetenzen und -strukturen, um zeitnah auf neue Herausforderungen reagieren zu können.

Der DBV erwartet daher, dass der Bundestag schnell die vom Verfassungsgericht als erforderlich gesehenen gesetzgeberischen Schritte realisiert, damit es zu keiner weiteren Verzögerung kommt.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 1. Juli 2009
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Juli 2009