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VERBAND/2334: Auch Rentner dürfen jetzt Höfe bewirtschaften (AbL)


AbL - Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft
Pressemitteilung, Berlin / Hamm, 30.11.2018

Auch Rentner dürfen jetzt Höfe bewirtschaften

AbL begrüßt Abschaffung der Hofabgabepflicht und fordert dazu auf, Jung und Alt nicht gegeneinander ausspielen


Der Bundestag hat heute mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP und GRÜNEN bei Enthaltung der anderen Fraktionen die Streichung der Hofabgabeklausel beschlossen. Damit ist rückwirkend zum 1. September 2018 der Anspruch auf landwirtschaftliche Rente nicht mehr davon abhängig, dass der landwirtschaftliche Betrieb abgegeben ist oder die Flächen verpachtet sind.

"Die Abschaffung der Hofabgabepflicht ist lange überfällig. Damit findet eine verfassungswidrige unsoziale Regelung endlich ihr Ende. Das ist ein großartiger Erfolg der beharrlichen Arbeit insbesondere des Arbeitskreises zur Abschaffung der Hofabgabeklausel. Ganz besonderer Dank geht an dessen Sprecher Heinrich Eickmeyer und seine Mitstreiter. Freuen können sich alle, die bereits im Rentenalter sind und ausreichende Wartezeiten erfüllt haben. Sie dürfen jetzt ganz legal und ohne Abzüge ihren Hof bewirtschaften. Vielen Kolleginnen und Kollegen bleiben damit soziale Härten erspart. Es ist aber auch für uns Jüngeren ein guter Tag. Denn jetzt werden Kollegen im Rentenalter hier nicht mehr gedrängt, ihre Flächen zu verpachten und den Fortbestand der Betriebe als eigenständige Einheit infrage zu stellen. Wir alle gewinnen Zeit und Möglichkeiten, uns rechtzeitig um wirtschaftlich tragfähige Perspektiven für die eigenständig weitergeführten Betriebe zu kümmern", erklärt Martin Schulz, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL).

"Strukturwandel muss ja nicht Mengenwachstum einiger weniger Betriebe und Verlust vieler kleinerer Betriebe bedeuten. An vielen Stellen muss es anders herum gehen. Um die gesellschaftlichen Herausforderungen meistern zu können, brauchen wir mehr aktive Menschen in der Landwirtschaft, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen. Eine gezielte Unterstützung von Hofübernahmen und Existenzgründungen steht daher an", so Schulz.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 30. November 2018
AbL - Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft
Bahnhofstraße 31, 590067 Hamm
Telefon: 02381/49 22 20, Fax: 02381/49 22 21
E-Mail: info@abl-ev.de
Internet: www.abl-ev.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Dezember 2018

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