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VERBRAUCHERSCHUTZ/942: Noch keine einheitliche Gesundheitswerbung auf Lebensmitteln (aid)


aid - PresseInfo Nr. 6/09 vom 4. Februar 2009

Noch keine einheitliche Gesundheitswerbung

Fristen können nicht eingehalten werden


(aid) - So schnell wie geplant, wird es wohl nichts mit einer einheitlichen Gesundheitswerbung auf Lebensmitteln. Die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA hat am 16. Januar 2009 noch einmal die Hälfte aller beantragten Werbeaussagen zur Überprüfung an die EU-Kommission zurückgeschickt, berichtete Dr. Evelyn Breitweg-Lehmann vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf der Euroforum-Konferenz Nahrungsergänzungsmittel in Frankfurt. Im vergangenen Jahr hatten die europäischen Mitgliedstaaten gut 44.000 gesundheitsbezogene Aussagen zur Prüfung an die EU-Kommission eingereicht. Mit diesen so genannten "Health Claims" möchten sie gerne auf Lebensmitteln werben. Nach Prüfung und Ergänzung wurde diese Wunschliste auf 4.185 Angaben eingedampft. Die EFSA bemängelt nun, nach dem ersten wissenschaftlichen Screening, dass unter anderem viele Anwendungsbereiche unklar sind, Formulierungen zu vage und Inhaltsstoffe nur unzureichend beschrieben sind.

Der neue Zeitplan der Behörde sieht vor, dass die ersten 1.000 Claims bis Juli 2009 bewertet werden. Gut 500 weitere Werbeaussagen sollen bis November 2009 bearbeitet werden, für die übrigen gibt es noch keine Zeitangabe. Alle 4.185 Angaben, die nun auf dem Prüfstand stehen, wurden kürzlich von der EFSA im Internet veröffentlicht. Die Listen haben jedoch keinen rechtlich verbindlichen Status, betonte Breitweg-Lehmann, sie seien lediglich ein internes Arbeitspapier. Gut die Hälfte der Werbeaussagen beschäftigt sich mit der Gesundheitswirkung von Pflanzen und Pflanzeninhaltsstoffen; der Rest bezieht sich auf Vitamine, Mineralstoffe, andere Nährstoffe oder Lebensmittel selbst.

Peter Loosen vom Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) befürchtet, dass die gesetzlich vorgeschriebene Zeitvorgabe, nämlich die Verabschiedung einer gemeinschaftlichen europäischen Liste mit gesundheitsbezogenen Angaben bis zum 31. Januar 2010, nicht mehr zu halten ist. Er fordert daher neue Übergangsfristen. Auch in Sachen Nährwertprofile ist die Kommission im Rückstand. Die sollten eigentlich am 19. Januar 2009 verabschiedet worden sein, was nicht geschehen ist, berichtete Loosen. Nährwertprofile sind Nährstoffgrenzen, die Lebensmittel erfüllen müssen, wenn sie Gesundheitswerbung tragen. Im Moment gibt es um fast jede Lebensmittelgruppe Diskussionen, sei es um den Salzgehalt im Brot oder um den Zuckergehalt in Energydrinks.

aid, Gesa Maschkowski


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Quelle:
aid PresseInfo Nr. 6/09 vom 4. Februar 2009
Herausgeber: aid infodienst
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Februar 2009