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VERBRAUCHERSCHUTZ/1032: Lebensmittel-Imitate müssen gekennzeichnet werden (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 106 vom 16. Juni 2010

Lebensmittel-Imitate müssen gekennzeichnet werden


Das Europäische Parlament hat heute über den Vorschlag für eine Lebensmittelinformations-Verordnung abgestimmt. In erster Lesung wurde über rund 350 Änderungsanträge beraten, darunter auch ein Vorschlag Deutschlands zur besseren Kennzeichnung von Schinken- und Käse-Imitaten.


Demnach soll auf der Verpackung von Lebensmittel-Ersatzprodukten künftig an gut sichtbarer Stelle das Wort "Imitat" stehen. Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner sprach von einem "wichtigen Schritt zu mehr Klarheit und Wahrheit bei Lebensmitteln". Jetzt sei die EU-Kommission am Zug, entsprechende Vorschläge vorzulegen. Unabhängig von der Entscheidung des Parlaments forderte Aigner die europäische Lebensmittelindustrie auf, nicht auf die gesetzlichen Vorgaben zu warten, sondern die Imitat-Kennzeichnung so schnell wie möglich im Sinne der Kunden umzusetzen: "Es muss draufstehen, was drin ist. Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben einen Anspruch auf Transparenz. Schwarze Schafe dürfen nicht geschützt werden - auch im Interesse jener Hersteller, die sich an die Regeln halten und keine Imitate verwenden." In einer Meinungsumfrage im Auftrag des Verbraucherministeriums hatten sich erst kürzlich über 90 Prozent der Bundesbürger für klare Kennzeichnungsregeln bei Imitaten ausgesprochen.

Mit dem heutigen Votum des EU-Parlaments hat die Lebensmittelinformations-Verordnung eine wichtige Wegmarke erreicht und kann nun zur weiteren Beratung an die Kommission und die Experten der Mitgliedstaaten geleitet werden.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 106 vom 16.06.2010
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Juni 2010