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VERBRAUCHERSCHUTZ/1101: Bundeskabinett für Veränderung des Verbraucherinformationsgesetzes (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 20. Juli 2011

Bundeskabinett für Veränderung des Verbraucherinformationsgesetzes

Entscheidend bleibt die Qualität der Verbraucherinformationen


Anlässlich der heutigen Verabschiedung des Gesetzentwurfes zur Änderung des Verbraucherinformationsgesetzes durch die Bundesregierung hebt der Deutsche Bauernverband (DBV) hervor, dass Information und Transparenz über Lebensmittel und deren Herstellungswege unverzichtbar und notwendig sind. Die Analyse des Verbraucherinformationsgesetzes zeigte, dass dieses den Verbrauchern ein Informationsrecht einräumt, dass in Europa seinesgleichen sucht.

Der Dioxinfall Anfang des Jahres und die EHEC-Fälle machten allerdings erneut deutlich, dass für eine verantwortungsvolle Verbraucherinformation nicht die Menge der Information, sondern deren Qualität entscheidend ist. Nur verlässliche Informationen schafften Vertrauen. Inflationäres Informationsverhalten auf unsicherer Faktenlage würde hingegen Misstrauen und Ängste bei den Verbrauchern säen, so der Bauernverband. Deshalb erwartet der DBV, dass entgegen dem vorliegenden Gesetzentwurf im Interesse einer verlässlichen Verbraucherinformation eine Information der Öffentlichkeit ausschließlich über gesicherte Messergebnisse erfolgt.

Mit der Änderung des Verbraucherinformationsgesetzes müsse auch weiterhin eine Abwägung und Gewichtung der Belange zwischen "Anspruch auf Information" und "Schutz vor ungerechtfertigter Verunsicherung" sichergestellt werden, fordert der DBV. Verbrauchervertrauen dürfe nicht zu unrecht erschüttert und die betroffene Wirtschaft mit den ihr entstandenen immensen finanziellen Schäden und Vertrauensverlusten allein gelassen werden.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 20. Juli 2011
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Juli 2011