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VERBRAUCHERSCHUTZ/1169: EU veröffentlicht 2.100 zulässige Aromastoffe (aid)


aid-Newsletter Nr. 41 vom 10. Oktober 2012

Liste für Aromastoffe

EU veröffentlicht 2.100 zulässige Aromastoffe



(aid) - Die Europäische Kommission hat eine Liste von Aromastoffen veröffentlicht, die in der EU in der Lebensmittelindustrie verwendet werden dürfen. Ziel: mehr Klarheit und Transparenz für Verbraucher, Unternehmen und Lebensmittelkontrollbehörden.

Aromastoffe werden in vielen Nahrungsmitteln wie Erfrischungsgetränken, Süßwaren, Kuchen und Jogurt verwendet. Seit dem Jahr 2003 hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) Sicherheitsbewertungen von rund 3.000 Aromastoffen durchgeführt und war wesentlich an der Erarbeitung der Liste beteiligt.

Die Positivliste umfasst 2.100 zulässige Aromastoffe. Weitere 400 bleiben vorläufig im Handel, bis die EFSA die Bewertung abgeschlossen hat. Diese Stoffe wurden von anderen wissenschaftlichen Einrichtungen bereits als sicher eingestuft. Die Verordnung, die die Positivliste enthält, gilt ab dem 22. April 2013. Alle Aromastoffe, die nicht aufgeführt werden, sind nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten verboten. Die Liste soll jährlich aktualisiert werden.

Heike Kreutz, www.aid.de

Weitere Informationen:
Datenbank und Liste der in der EU zulässigen Aromastoffe:
https://webgate.ec.europa.eu/sanco_foods/main/?event=display
www.aid.de/verbraucher/zusatzstoffe_kennzeichnung.php

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Quelle:
aid-Newsletter 41/12 vom 10.10.2012
Herausgeber: aid infodienst
Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz e. V.
Heilsbachstraße 16
53123 Bonn
Tel. 0228 8499-0
E-Mail: aid@aid.de
Internet: www.aid.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Oktober 2012