Schattenblick → INFOPOOL → POLITIK → ERNÄHRUNG


VERBRAUCHERSCHUTZ/1254: Wie Hersteller über Nährstoffe informieren - oder auch nicht (aid)


aid-Newsletter Nr. 33 vom 12. August 2015

Zucker, Fett und Ballaststoffe
Wie Hersteller über Nährstoffe informieren - oder auch nicht


(aid) - Wieviel Zucker ist im Müsli? Und wie viel in den Vollkorn-Flakes? Ein Blick auf die Nährwerttabelle hilft weiter. Man findet sie heute auf fast jeder Lebensmittelpackung. Das ist gut, denn der Nährwert von ähnlichen Produkten lässt sich mit einem Blick auf die Tabelle vergleichen. Das Problem: Die Nährwertinformationen können sehr unterschiedlich sein. Mal stehen vier, dann wieder acht Angaben auf der Packung. Bei einem Müsli wird der Ballaststoffgehalt angegeben, beim anderen nicht. Oder Informationen zu gesättigten Fettsäuren: Sie finden sich auch längst nicht auf jeder Packung.

Ab Dezember 2016 soll Schluss sein mit diesem Durcheinander - zumindest teilweise. Ab dann verpflichtet die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dazu, auf praktisch jedem verpackten Lebensmittel sieben Nährwertinformationen pro 100 Gramm beziehungsweise Milliliter anzugeben: den Energiegehalt und die Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz - und zwar immer in genau dieser Reihenfolge.

Diese Form von Nährwerttabellen dürfen Hersteller auch schon jetzt umsetzen, alternativ zum bisherigen freiwilligen System. Das sah vier oder acht Nährwertangaben in Tabellenform vor, die "big 4" beziehungsweise "big 8". Ab Ende 2016 fallen dann diese Varianten der Nährwertkennzeichnung endgültig weg.

So richtig übersichtlich wird es aber auch nach neuem Recht nicht. Denn auch die LMIV selbst erlaubt zahlreiche Ausnahmen und freiwillige Ergänzungen. Angaben zum Ballaststoffgehalt sind beispielsweise künftig nicht verpflichtend, dürfen aber - wenn der Hersteller das möchte - freiwillig in der Tabelle ergänzt werden. Es ist auch zulässig, Nährwertinformationen pro Portion anzugeben. Die Portionsgröße allerdings bestimmt der Hersteller dann selbst. Mit Chips-Portionen von 30 Gramm - das ist circa eine Handvoll - oder unrealistischen kleinen Müsliportionen lassen sich dabei die Gehalte kritischer Nährstoffe wie Fett oder Zucker leicht klein rechnen. Immerhin: Werden Portionsangaben gemacht, muss auf der Packung deren Gesamtanzahl angegeben werden. Eine Tüte Chips mit sechs Portionen kann einen da schon stutzig machen.

Dr. Christina Rempe, www.aid.de

*

Quelle:
aid-Newsletter Nr. 33 vom 12. August 2015
Herausgeber: aid infodienst
Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz e. V.
Heilsbachstraße 16, 53123 Bonn
Telefon: 0228 8499-0
E-Mail: aid@aid.de
Internet: http://www.aid.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. August 2015

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang