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VERBRAUCHERSCHUTZ/1282: Vorverpackte Lebensmittel ab heute mit Nährwertkennzeichnung (BMEL)


Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Pressemitteilung Nr. 145 vom 13.12.16

Schmidt: Mehr Transparenz für Verbraucher
Vorverpackte Lebensmittel ab heute mit Nährwertkennzeichnung


Die Zeiten, in denen Fett oder Zucker nur im Zutatenverzeichnis zu finden waren, sind vorbei. Mit dem heutigen Tag müssen vorverpackte Lebensmittel eine Nährwertkennzeichnung tragen. So ist es in der europäischen Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) geregelt.

Bundesernährungsminister Christian Schmidt: "Damit gewinnt der Verbraucher noch mehr Transparenz. Im übersichtlichen Format erfährt man nun auf einen Blick, wieviel Zucker oder Fett Lebensmittel enthalten. Alle Angaben der Nährwerttabelle mit den Informationen zum Energiegehalt und den Gehalten an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz müssen pro 100 g bzw. 100 ml angegeben werden. Zusätzlich können auch Portionsangaben gemacht werden. So sorgt die LMIV der Europäischen Union für eine umfassende Verbraucherinformation. Denn eine transparente und verständliche Verbraucherinformation schafft Vertrauen und fördert eine bewusste Kaufentscheidung."

Hintergrund:
Die LMIV gilt bereits seit dem Jahr 2014 europaweit. Für die Nährwertkennzeichnung wurde den Unternehmen eine längere Übergangszeit eingeräumt. Vor dem heutigen Tag können bereits vorrätige Lebensmittel in den Geschäften noch verkauft werden, aber die meisten vorverpackten Lebensmittel müssen ab heute eine Nährwertkennzeichnung tragen.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 145 vom 13.12.2016
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Dezember 2016

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