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ASYL/1006: Menschenrechtsinstitut kritisiert weitere Verschärfungen im Asylrecht (DIMR)


Deutsches Institut für Menschenrechte - 19. November 2015

Institut kritisiert weitere Verschärfungen im Asylrecht


Berlin - Zu den geplanten Verschärfungen im aktuellen Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums "zur Einführung beschleunigter Asylverfahren" erklärt das Deutsche Institut für Menschenrechte: "Nach dem erst kürzlich verabschiedeten Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz nimmt der neue Gesetzentwurf die Herausforderung durch die derzeit hohen Flüchtlingszahlen erneut zum Anlass, die Rechte von Flüchtlingen elementar und dauerhaft einzuschränken.

Der Referentenentwurf widerspricht dem menschenrechtlichen Gebot eines unvoreingenommenen, fairen Asylverfahrens. Nach dem Entwurf will die Bundesregierung künftig bei einer großen Anzahl von Flüchtlingen Asylverfahren im Eiltempo durchführen.

Die Schnellverfahren in 'besonderen Aufnahmeeinrichtungen' mit verkürzten Fristen für Rechtsbehelfe betreffen auch die Rechte besonders traumatisierter Menschen, etwa Opfer sexualisierter Gewalt. Da sie typischerweise Zeit und eine Umgebung brauchen, in der sie zur Ruhe kommen können, um sich zu öffnen und ihre Fluchtgründe zu schildern, trifft das Schnellverfahren diese verletzliche Gruppe in hohem Maß. Außerdem soll das Verfahren bei Menschen Anwendung finden, die einen sogenannten Folgeantrag stellen, weil sich die Situation in ihrem Herkunftsland in der Zeit ihres Aufenthalts in Deutschland extrem verschlechtert hat.

In dem Referentenentwurf sind zudem zahlreiche Verschärfungen vorgesehen, die Abschiebungen erleichtern sollen. So sollen etwa Erkrankungen, die schon vor der Einreise nach Deutschland bestanden, kein Hinderungsgrund für eine Abschiebung sein. Der Schutz vor Abschiebung würde so in grund- und menschenrechtswidriger Weise eingeschränkt.

Darüber hinaus sieht der Referentenentwurf Verschärfungen beim grund- und menschenrechtlich verbrieften Schutz des Familienlebens vor: So soll der Familiennachzug für bestimmte Flüchtlingsgruppen beschränkt werden. Eine Konsequenz wird sein, dass Frauen und Kinder, die auf der Flucht erfahrungsgemäß besonderen Gefahren ausgesetzt sind, eine lebensgefährliche Flucht wagen werden, statt als Familienangehörige sicher und legal einreisen zu können."

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Quelle:
Pressemitteilung vom 19. November 2015
Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. November 2015

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