Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e. V. - 9. Mai 2017
Zum auslaufenden schleswig-holsteinischen Abschiebestopp
Flüchtlingsrat fordert Bleiberecht für afghanische Flüchtlinge
Zum 10. Mai 2017 soll der seit Februar geltende landeseigene Afghanistan-Abschiebungsstopp auslaufen. Damit geraten hierzulande gut 1.000 afghanische Geflüchtete ins Fadenkreuz möglicher aufenthaltsbeendender Maßnahmen.
Dass den betroffenen ausreisepflichtigen Afghan*innen im Asylverfahren kein
Flüchtlingsstatus zuerkannt worden ist, trifft in der Fachwelt auf
weitgehendes Unverständnis. PRO ASYL e.V., aber auch internationale
Organisationen, wie die Vereinten Nationen mit dem afghanischen Programm
UNAMA, der UNHCR, das Institute for War and Peace Reporting, die
International Crisis Group, die Menschenrechtsorganisationen Human Rights
Watch und Amnesty International, das Afghanistan Analyst Network, der
Special Inspector General for Afghanistan Reconstruction (SIGAR), um nur
einige zu nennen, sind sich einig:
Eine Rückkehr von Geflüchteten nach Afghanistan geht mit erheblichen
Gefahren für Leib, Leben und Freiheit einher.
Was ist los in in dem Land, über das über Asyl entscheidende Verwaltungsgerichte hierzulande gern befinden, es gäbe nicht genug Krieg, Tote und Verletzte, als dass Gefahren für Rückkehrer*innen relevant wären?
• Nur mehr 20% der Distrikte stehen unter der Kontrolle der Regierung, 80% unter der von Taliban und dem sogenannten Islamischen Staat. Jährlich nehmen die Zahl der Kriegsopfer zu. Zunehmend sind Frauen und Kinder betroffen. Jährlich verliert die Armee 30% ihrer Substanz.
• Internationale Schlagzeilen machen nur noch die großen Terroranschläge in den Regierungshochburgen. Die monatlich hunderte von Anschlägen auf Märkte, Bushaltestellen, Schulen, Krankenhäuser oder andere Alltagsorte sind so sehr zur Normalität verkommen, dass selbst afghanischen Medien nicht mehr berichten.
• Allein im vergangenen Jahr mussten über 1.000 Schulen aus Sicherheitsgründen geschlossen werden. Ab der Pubertät gelten Jungen als Zielgruppe der Zwangsrekrutierung von Taliban, anderen aufständischen Milizen und kriminellen Banden. Verweigerung bedeutet den eigenen oder den Tod von Familienangehörigen.
• Der Afghan Local Police - von Bundesbehörden hierzulande gern als den Betroffenen Schutzverantwortliche missverstanden - wird Mord, Folter, illegale Verhaftung, Plünderung und Vergewaltigung von Kindern vorgeworfen.
• Den Rest erledigen kriminelle Banden, die insbesondere Rückkehrer*innen mit Schutzgelderpressung, Raub, Entführung, Menschenhandel, Mord und Vergewaltigung bedrohen.
"In Afghanistan von sicheren Gebieten zu reden, die Schutzmöglichkeit staatlicher Stellen zu behaupten und angesichts der vollständig ruinierten Volkswirtschaft Rückkehrer*innen sehenden Auges der Überlebensnot auszuliefern, ist zynisch und im Kern menschenverachtend", beklagt Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein.
Der Flüchtlingsrat fordert die Bundesregierung auf, umgehend einen bundesweiten Abschiebungsstopp für Personen aus Afghanistan anzuordnen. Die amtierende und anstehende Landesregierung fordert der Rat auf, sich zeitnah für eine Bleiberechtsregelung für Geflüchtete aus Afghanistan einzusetzen.
Einladung: Flüchtlingsrat, Landeszuwanderungsbeauftragter und RBZ
Kiel laden Berater*innen, Anwält*innen und Vertreter*innen relevanter
Behörden zu einem Fachtag "Nach dem Abschiebungsstopp" am 16. Mai in Kiel
ein. Referent*innen sind u.a. die zur Lage am Hindukusch ausnehmend
profilierte Ethnologin Friedericke Stahlmann von der Max Planck
Gesellschaft in Halle und Katja Ralfs, Referatsleiterin aus dem Kieler
Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten. Um Anmeldung wird
gebeten (office(at)frsh.de, T. 0431-735000). Mehr Informationen:
https://www.frsh.de/artikel/fachtag-nach-dem-afghanistan-abschiebestopp/
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Quelle:
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e. V.
Sophienblatt 82-86, 24114 Kiel
Telefon: ++49 431 735 000, Fax: ++49 431 736 077
E-Mail: office(at)frsh.de
Internet: www.frsh.de
veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Mai 2017
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