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ASYL/1220: EU darf Rechtsprinzipien und gemeinsame Werte nicht aufgeben (Caritas)


Caritas Pressemitteilung vom 6. Dezember 2017

EU darf Rechtsprinzipien und gemeinsame Werte nicht aufgeben


Brüssel/Berlin, 6. Dezember 2016. "Ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS) muss der individuellen Situation von Schutzbedürftigen Rechnung tragen. Neue EU-Regelungen, welche die entwickelten Standards absenken oder den Zugang zum Asylverfahren erschweren, wären ein fatales Zeichen im Ringen um den Bestand eines Europas, das weltweit als Garant für die Wahrung von Menschenrechten wahrgenommen wird", betont Caritas-Präsident Peter Neher anlässlich des heutigen Jahresempfangs der Hauptvertretung des Deutschen Caritasverbandes in Brüssel.

Die Pläne der EU-Kommission zur Umgestaltung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) stellen in wichtigen Elementen einen Systemwechsel dar, der den Zugang zum Recht auf Asyl für viele Berechtigte faktisch unmöglich macht. Für den Deutschen Caritasverband gehört es zum Auftrag der EU unabdingbar dazu, fundamentale Rechtsprinzipien und grundlegende Wertvorstellungen nicht, auch nicht in Teilen, in Frage zu stellen.

"Der individuelle Flüchtlingsschutz muss erhalten bleiben, dazu ein für alle Schutzsuchende faires und transparentes Verfahren zur inhaltlichen Prüfung der Schutzgründe", unterstreicht Neher. Eine Verlagerung der Verantwortung auf Drittstaaten verbunden mit einer Absenkung von Schutzkriterien werde geltenden völker- und menschenrechtlichen Vorgaben nicht gerecht.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 6. Dezember 2017
Deutscher Caritasverband e.V.
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Redaktion:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Dezember 2017

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