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ASYL/1223: Europäischer Rat - Komplettdemontage des Asylrechts geplant? (Paritätischer Wohlfahrtsverband)


Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gemeinsame Pressemeldung vom 14.12.2017

Europäischer Rat: Komplettdemontage des Asylrechts geplant? - Jetzt bekannt gewordene EU-Pläne übersteigen schlimmste Befürchtungen


PRO ASYL und der Paritätische Gesamtverband befürchten, dass beim Gipfeltreffen des Europäischen Rates am 14. und 15. Dezember in Brüssel weitere Verabredungen zur Verhinderung der Inanspruchnahme des individuellen Rechts auf Asyl getroffen werden.

Die bekannt gewordenen Zwischenstände des EU-Rates übersteigen die schlimmsten Befürchtungen. PRO ASYL und der Paritätische Gesamtverband appellieren: Die Bundesregierung - und erst recht nicht eine geschäftsführende - darf diesem Abbau des Menschenrechts auf Asyl nicht zustimmen. PRO ASYL und der Paritätische Gesamtverband fordern: Das individuelle Recht auf Asyl in Europa muss gelten! Menschen, die vor Krieg, Terror und Verfolgung fliehen, brauchen Schutz - auch in Europa. Der Flüchtlingsschutz darf nicht in die Transit- und Herkunftsregionen ausgelagert werden.

PRO ASYL und Parität warnen davor, dass die amtierende Bundesregierung ohne parlamentarische Kontrolle handelt. Menschen- und grundrechtliche Standards müssen bei der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) eingehalten werden. Aus der Bundestags-Drucksache 19/244, Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, werden nun die Verhandlungsstände auf EU-Ebene öffentlich (Stand 15. November 2017). Diese stoßen auf schwerwiegende juristische und politische Bedenken:

Die Kriterien, wann ein Staat als sicher anzusehen ist (sog. sicherer Drittstaat oder erstes Asylland), sollen herabgesenkt werden. Unter den Mitgliedstaaten kursieren Vorschläge, dass es künftig schon genügen soll, dass lediglich ein Teil eines Staates als sicher angesehen wird. Zugleich soll im EU-Recht normiert werden, dass ein Flüchtling zu dem besagten Drittstaat keine Verbindung haben muss - die bloße Durchreise soll genügen. Dass der angeblich sichere Drittstaat die Genfer Flüchtlingskonvention ratifiziert hat, wäre nicht mehr erforderlich. Sogar eine Unterbringung in Lagern in Transitländern soll ausreichen, um diese als sichere Drittstaaten einzustufen. Auch die Anforderungen an sichere Herkunftsstaaten werden so gesenkt, dass selbst die Türkei immer noch als »sicheres Herkunftsland« eingestuft werden kann.

Mit den Plänen der Kommission, im EU-Recht, flächendeckend eine zwingende Anwendung von Drittstaatenregelungen (sog. Zulässigkeitsverfahren) dem eigentlichen Asylverfahren vorzuschalten, wird der Zugang zum Asylrecht in Europa versperrt. Individuelle Fluchtgründe werden nicht mehr geprüft; stattdessen wird entschieden, ob der Asylsuchende in der EU überhaupt einen Antrag stellen darf, dieser Antrag also »zulässig« ist. Es droht die Zurückschiebung in Staaten wie die Türkei, die sich immer weiter von rechtsstaatlichen Verhältnissen entfernt. Das Risiko, dass Menschen, die Schutz suchen, diesen Schutz nicht bekommen, wird massiv erhöht.

PRO ASYL erinnert daran, dass der in der Diskussion befindliche Koalitionspartner folgende parteiunabhängige programmatisch richtige Aussage in seinem Wahlprogramm gemacht hat: »Menschenrechte werden geachtet und die Genfer Flüchtlingskonvention wird eingehalten. Asylverfahren werden grundsätzlich weiterhin auf europäischem Boden durchgeführt.« (Regierungsprogramm SPD, S. 75)

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Quelle:
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V.
Oranienburger Str. 13-14, 10178 Berlin
Telefon +49(0)30|24636-0, Telefax +49(0)30|24636-110
Internet: www.paritaet.org, www.der-paritaetische.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Dezember 2017

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