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ASYL/594: Deutsche Beteiligung an der Übergabe von Bootsflüchtlingen an Libyen? (Pro Asyl)


Pro Asyl - Pressemitteilung vom 7. Juli 2009

Deutsche Beteiligung an der völkerrechtswidrigen Übergabe von Bootsflüchtlingen an Libyen?
Antwort der Bundesregierung wirft neue Fragen auf

PRO ASYL: Ausstieg aus den FRONTEX-Missionen im Mittelmeer


Am 18. bzw. 19. Juni 2009 wurden nach einem Bericht der Zeitung "Malta Today on Sunday" mehrere Dutzend Bootsflüchtlinge 110 Meilen südlich von Malta auf hoher See von der italienischen Küstenwache aufgebracht und dann einem libyschen Patrouillenboot übergeben. An dieser Aktion soll ein Helikopter der Bundespolizei mitgewirkt haben. Eine diesbezügliche schriftliche Frage des Abgeordneten Josef Winkler (Bündnis 90 / Die Grünen) vom 25. Juni 2009 hat die Bundesregierung inzwischen beantwortet (s. Anlage).

Die Antwort wirft neue Fragen auf. Tatsächlich waren Hubschrauber der Bundespolizei eingesetzt. Im Rahmen der FRONTEX-Operation "Nautilus IV" sollen sie jedoch beim Aufgriff und der Übergabe von Bootsflüchtlingen an libysche Hoheitsträger nicht beteiligt gewesen sein. Die Aktion der italienischen Küstenwache sei keine Maßnahme im Rahmen der FRONTEX-Operation gewesen.

Mag sein, dass die deutsche Hubschrauberbesatzung die Informationen über die Ortung eines Flüchtlingsboots "zuständigkeitshalber" an die Malteser weitergegeben hat, ohne Kenntnis darüber, was dann geschehen würde. Auf Unkenntnis und Arglosigkeit kann sich die Bundesregierung jedoch lediglich rückwirkend berufen. Nachdem bekannt ist, auf welche Weise Italien und Malta unter Bruch des Völkerrechtes mit Libyen kooperieren, muss die Bundesregierung ihre Beteiligung an Gemeinschaftsoperationen - ob im Rahmen von FRONTEX oder außerhalb - unverzüglich beenden. Sie wirkt sonst am Völkerrechtsbruch aktiv mit.

Keinesfalls genügt der Hinweis, dass eine Kooperation mit Libyen nicht Bestandteil des Einsatzplanes von "Nautilus IV" ist.

Der Vorfall und seine Bestätigung belegen die von PRO ASYL vorgebrachte Kritik, dass die Verantwortlichkeiten für den Umgang mit Bootsflüchtlingen im Mittelmeer und im Atlantik absichtlich so ausgestaltet sind, dass die Verantwortung letztendlich ungreifbar wird.

Die italienischen Praktiken gehen weiter. Die seit Tagen auch in der deutschen Presse kursierenden Informationen, Anfang Juli vor Lampedusa aufgegriffene Bootsflüchtlinge seien nicht nach Libyen zurückgeschoben worden, sind falsch. Von den insgesamt 89 Flüchtlingen konnten 65 Männer in der libyschen Haftanstalt von Zuwarah lokalisiert werden. Neun Frauen befinden sich in einem Frauengefängnis östlich von Tripolis. Die Mehrheit der Inhaftierten sind eritreische Kriegsdienstverweigerer, die mit Haft auf unbestimmte Zeit oder gar ihrer Abschiebung nach Eritrea rechnen müssen.

gez. Bernd Mesovic
Referent


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Quelle:
Pro Asyl - Pressemitteilung vom 7. Juli 2009
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Juli 2009