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ASYL/654: Nach Abschiebung aus Frankfurt knapp dem Tod entkommen (Pro Asyl)


Pro Asyl - Pressemitteilung vom 9. September 2010

Nach Abschiebung aus Frankfurt knapp dem Tod entkommen

Eritreische Deserteure fordern Entschuldigung von der Bundesregierung*


Am 14. Mai 2008 wurden Yonas Haile Mehari und Petros Aforki Mulugeta, Deserteure aus Eritrea, in ihr Herkunftsland abgeschoben. Es war das vorläufige tragische Ende eines extrem dilettantisch durchgeführten Asylverfahrens im Transitbereich des Frankfurter Flughafens.

Die beiden Eritreer berichten heute bei einer Pressekonferenz in Frankfurt, wie sie nach Ankunft in Asmara befragt und unter unmenschlichen und grausamen Bedingungen inhaftiert wurden, bevor es ihnen gelang, erneut zu fliehen. "Wir waren praktisch schon tot", so die Deserteure. Bei Fluchtversuchen hätten sie Dutzende sterben sehen: "Wir haben über die Toten als die Glücklichen gesprochen", so Petros Aforki Mulugeta.

Während ihrer Odyssee in Eritrea wurden sie dank der weiterbetriebenen Asylverfahren auf Weisung des Verwaltungsgerichtes Frankfurt vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anerkannt. Sie fordern von der Bundesregierung eine Entschuldigung und eine Entschädigung. Die Organisationen, die bereits im Vorfeld der Abschiebung öffentlich gewarnt und protestiert hatten, Connection e.V., die Eritreische Antimilitaristische Initiative (EAI) und PRO ASYL, unterstützen ihr Anliegen. PRO ASYL-Referent Bernd Mesovic macht heute erneut deutlich: "Die Behandlung von Deserteuren in Eritrea war im Jahr 2008 dieselbe wie heute. Dass weder das Bundesamt noch das Verwaltungsgericht die zugänglichen Quellen berücksichtigt haben, ist skandalös. Das Flughafenasylverfahren mit seinen kurzen Fristen ist ein hochgefährliches Instrument."

"Die Liste der Misshandlungen und Menschenrechtsverletzungen in Eritrea ist lang", ergänzt Yohannes Kidane von der Eritreischen Antimilitaristischen Initiative. An die deutschen Behörden gewandt fragt er: "Wie konnten Sie nur glauben, dass es richtig war, diese Unschuldigen in solch ein Land abzuschieben?"

Rudi Friedrich von Connection e.V. betont angesichts der vorliegenden Berichte zu Eritrea: "Das Vorgehen des eritreischen Staates gegen Deserteure und Deserteurinnen war und ist eindeutig politische Verfolgung. Es ist daher keine Frage: Sie alle müssen asylrechtlichen Schutz erhalten."

Zur Zeit dürfen nach Weisungslage des Bundesamtes Asylanträge eritreischer AntragstellerInnen im Flughafen nicht als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt werden. Dem lag offenbar auch ein Erschrecken über den im Fall der beiden Eritreer angerichteten Schaden zugrunde. Die für die der Abschiebung zugrundeliegende Behördenentscheidung wesentlich verantwortliche Mitarbeiterin des Bundesamtes ist weiter im Dienst.

Weitere Informationen finden Sie auch unter:
www.Connection-eV.de/z.php?ID=1153


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Quelle:
Pro Asyl - Pressemitteilung vom 9. September 2010
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Internet: www.proasyl.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. September 2010