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ASYL/931: Zahlenspiele beim Bundesamt - Asylverfahren angeblich nun erheblich schneller (Pro Asyl)


Pro Asyl - Presseerklärung vom 3. Februar 2015

Zahlenspiele beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Asylverfahren angeblich nun erheblich schneller

PRO ASYL: Statistische Darstellungstricks. Zeitnahe Asylverfahren nicht in Sicht



Vor wenigen Tagen meldeten die Medien vor dem Hintergrund einer Antwort des Bundesamtes auf eine Anfrage des CSU-MdB Brandl, dass Asylverfahren im Dezember in Durchschnitt nur noch 5,7 Monate gedauert hätten, gegenüber 7,7 Monaten im Juli 2014. Schlussfolgerung: Asylverfahren nun erheblich schneller.

Es lohnt sich, diese isolierte Zahl in den Kontext der Statistiken einzuordnen, die insgesamt verfügbar sind.

• Im Dezember 2014 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 15.655 Fälle entschieden, gegenüber Juli (10.199) tatsächlich eine deutliche Steigerung von über 50 Prozent. Die Theorie, dies läge am neu eingestellten Personal des Bundesamtes, darf bezweifelt werden, wenn man sich genauer anschaut, über welche Fälle denn im Dezember entschieden wurde: Das Bundesamt entschied über ca. 5.300 Fälle aus Syrien, 3.150 aus Serbien, 1.250 aus Mazedonien, 870 aus dem Irak und ca. 860 aus Bosnien. Zusammengerechnet sind das etwa 11.400 Entscheidungen zu Herkunftsländern, für die von Seiten des Bundesamtes eine besondere Prozedur gilt ("Priorisierung"). Es handelt sich nämlich um Herkunftsländer, bei denen die Asylantragsteller entweder als aus "sicheren Herkunftsländern" kommende im Schnellverfahren abgelehnt oder wegen ihrer Herkunft aus einem besonders unsicheren Herkunftsland ebenso schnell ohne mündliche Anhörung anerkannt werden. (Asylgeschäftsstatistik des BAMF 12/2014)

• Zudem wurden gegen Ende des Jahres offenbar noch einige Dublin-Verfahren schnell behandelt. Nach der Statistik dauerten Dublin-Verfahren im vierten Quartal nämlich nicht mehr wie im Jahresschnitt 4,3 Monate, sondern nur noch 3,1 Monate. Der politisch verkaufte Beschleunigungseffekt ergibt sich insgesamt also aus der Vorauswahl der auf diese Weise schnell zu erledigenden Verfahren. (BT-Drucksache 18/3713 vom 23.01.2015)

• Interessant wird es, wenn man sich mit der Zahl der Anhörungen beschäftigt. 50.346 Anhörungen hat das Bundesamt 2014 durchgeführt, also knapp 4.200 pro Monat. Im Oktober und November lag die Zahl knapp über diesem Schnitt, im Dezember dann mit 3.182 deutlich darunter. Somit haben die Entscheider im Dezember offenbar weniger angehört, aber mehr im Schnellverfahren entschieden. Das schönt die Zahlen. Wem nützt das Ganze? Einer Bundesregierung, die bereits im Koalitionsvertrag eine 3-monatige Asylverfahrensdauer als Ziel angegeben hat und nun gern behaupten möchte, man sei auf dem besten Weg. (Asylgeschäftsstatistik des BAMF 12/2014)

• Die kurzfristige Verbesserung durch noch mehr Schnellverfahren gegen Jahresende geht auf Kosten aller anderen entschiedenen Fälle. Im vierten Quartal 2014 dauerte ein Asylverfahren beim BAMF im Schnitt 14,9 Monate, wenn man die sog. Dublin-Verfahren (anderer Staat zuständig) und Folgeverfahren herausrechnet sowie die im oben geschilderten Schnellverfahren bearbeiteten Gruppen. Im Vergleich zum Gesamtjahr 2014 (13,1 Monate) und 2013 (12,6 Monate) ergab sich demnach eine Verfahrensverlängerung. (BT-Drucksache 18/3713 vom 23.01.2015)

• Gar nicht in der Verfahrensdauerstatistik enthalten sind natürlich alle 170.000 beim Bundesamt aufgelaufenen und unbearbeiteten Fälle, denn sie sind logischerweise nicht entschieden. Bei etwa 50.000 Anhörungen pro Jahr, eine Zahl die selbst mit neuem Personal kurzfristig nicht extrem zu steigern ist, kann man sich ausrechnen, dass der Rückstand an unerledigten Verfahren kaum zeitnah abzubauen ist. Das gilt auch dann, wenn unter den Fällen im Wartestand mehr als 20.000 SyrerInnen, über 15.000 EritreerInnen und über 3.500 IrakerInnen sind, die wohl auch künftig nicht individuell angehört werden müssen.

• Und eine weitere Gruppe gibt es, die gar nicht in der statistischen Erfassung auftaucht: Es gibt geschätzt etwa 20.000-30.000 Menschen, die sich als Asylsuchende bei deutschen Behörden gemeldet haben und dann monatelang mit einer bloßen Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchende oder anderen provisorischen Papieren auf ihre offizielle Registrierung als Asylsuchende und die damit verbundene Aufenthaltsgestattung warten. Da diese Registrierungsproblematik im Vorfeld des eigentlichen Asylverfahrens im Jahr 2014 wesentlich größer geworden ist gegenüber den Vorjahren, dürfte die Gesamtdauer der Verfahren ab erstem Auftauchen bei einer deutschen Behörde eher länger geworden sein. Das bildet die Statistik aber nicht ab.

• Deshalb geben auch die statistischen Durchschnittszahlen für Asylantragsteller aus nicht vorrangig behandelten Herkunftsstaaten die Realität nicht voll wieder. Nach offizieller Statistik warteten iranische Asylantragsteller im Durchschnitt 14,5 Monate, afghanische 13,9, irakische 9,6, somalische 9,2, pakistanische 5,7. In vielen Fällen ist dies länger als es die Vergleichszahlen für dieselben Personengruppen im Jahr 2013 ausweisen. (BT-Drucksache 18/3713 vom 23.01.2015)

Die Legende vom "schnellen Dezember" sollte wohl das berühmte Licht am Ende des Tunnels darstellen, stattdessen hat das Bundesamt ein statistisches Wunderkerzlein angezündet. Das Einzige was hilft, ist eine weitere Personalaufstockung beim Bundesamt. Die aber dauert - inklusive Ausbildung - ihre Zeit.

Doch abseits solch spekulativer Zukunftserwartungen: Gerecht geht anders. Auf der einen Seite Zehntausende nur provisorisch Registrierte, die auf den Beginn des Asylverfahrens warten und diejenigen, die seit Jahren im Verfahren sind, aber noch nicht einmal eine Anhörung hatten - auf der anderen Seite die "Schnellverfahrensherkunftsländer", die prioritär bearbeitet werden. Von zeitnahen und fairen Asylverfahren für alle, Wunsch auch der meisten Flüchtlinge, sind wir aktuell weit entfernt.

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Quelle:
Pro Asyl - Presseerklärung vom 3. Februar 2015
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E-Mail: proasyl@proasyl.de
Internet: www.proasyl.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Februar 2015


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