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ASYL/977: Standards des Asyl- und Verfassungsrechts nicht unterschreiten (Caritas)


Caritas Pressemitteilung vom 24. September 2015

Flüchtlingsgipfel

Standards des Asyl- und Verfassungsrechts nicht unterschreiten


Berlin, 24. September 2015. "Auch wenn die große Zahl an Flüchtlingen entschlossenes Handeln aller Akteure in Politik und Gesellschaft erfordert, müssen die Standards der Asylverfahren und des Verfassungsrechts aufrecht erhalten werden.", betont Caritas-Präsident Peter Neher anlässlich des heutigen Treffens von Bund und Ländern.

Insbesondere das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminium darf nicht beschnitten werden. Genau das aber sieht der aktuelle Gesetzentwurf für Asylsuchende vor, die über einen sicheren Staat eingereist sind. "Wenn Flüchtlinge die sogenannten Dublin-Regelungen missachten, muss darauf mit einem entsprechenden Verfahren reagiert werden, aber nicht, indem man ihnen die Leistungen des sozio-kulturellen Existenzminiums kürzt. Das ist verfassungswidrig.", stellt Neher klar. Zudem würde die geplante Umstellung auf Sachleistungen in den Erstaufnahmeeinrichtungen auch für den persönlichen Bedarf zu erhöhtem bürokratischen Aufwand führen und tief in die Privatsphäre der Betroffenen eingreifen.

Der Deutsche Caritasverband (DCV) kritisiert auch das geplante Arbeitsverbot für Menschen, die nur geduldet in Deutschland leben und nicht abgeschoben werden können, wenn beispielsweise die Staatsangehörigkeit nicht geklärt werden kann oder sie falsche Angaben gemacht haben. Aber auch dann gilt: "Wer jahrelang nur geduldet in unserem Land lebt, nicht arbeiten darf und keinen Zugang zu Bildung hat, lebt in völliger Perspektivlosigkeit. Das ist schrecklich für die Betroffenen und unvernünftig mit Blick auf das Leben in der Gesellschaft.", so Neher.

Für Menschen, die nicht aus Schutzgründen nach Deutschland kommen, sondern weil sie Arbeit suchen, müssen andere Wege der Arbeitsmigration eröffnet werden. Die in der Gesetzesvorlage enthaltene Änderung, Personen aus den Balkanstaaten in den kommenden Jahren einen einfacheren Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen, ist daher zu begrüßen. Nicht zu akzeptieren ist hingegen, durch die geplanten Fristverkürzungen im Asylverfahren und Veränderungen beim Rechtsschutz die Wahrnehmung von Rechten zu erschweren.

Der DCV kritisiert das Vorgehen bei diesem Gesetzgebungsverfahren. "Bei allem Verständnis für die Notwendigkeit, jetzt schnell gute Lösungen für den Umgang mit den vielen Schutzsuchenden zu finden, ist eine Frist von einem Tag zur Auseinandersetzung mit dem Gesetzentwurf indiskutabel.", so Neher. Angesichts der Tatsache, dass auch die Bundesregierung die Aufnahme der Schutzsuchenden zu Recht als gesamtgesellschaftliche Aufgabe betrachtet und die Unterstützung aller gesellschaftlichen Kräfte einfordert, wäre eine effektive Beteiligung der Verbände besonders wichtig.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 24. September 2015
Deutscher Caritasverband e.V.
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Redaktion:
Claudia Beck (Verantwortlich)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. September 2015

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