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MENSCHENRECHTE/301: Rassistische Diskriminierung in staatlichen Behörden angehen (DIMR)


Deutsches Institut für Menschenrechte - 18. Mai 2015

UN-Antirassismus-Ausschuss:
Rassistische Diskriminierung in staatlichen Behörden angehen


Berlin - Nach der Veröffentlichung der Empfehlungen des UN-Antirassismus-Ausschusses an Deutschland erklärt Petra Follmar-Otto, Leiterin der Abteilung Inland/Europa des Deutschen Instituts für Menschenrechte:

"Bund und Länder sollten die ausgewogenen und konkreten Empfehlungen des UN-Ausschusses an Deutschland zur Grundlage einer umfassenden und effektiven Strategie gegen Rassismus machen. Die Bekämpfung von Rassismus muss endlich zu einem wichtigen Politikfeld in Deutschland werden.

Der Ausschuss beklagt zu Recht, dass die Inhalte der UN-Antirassismus-Konvention weder in der Öffentlichkeit noch bei Gerichten und Behörden bekannt sind. Daher spielt die Konvention in der Rechtspraxis keine Rolle - obwohl sie geltendes Recht in Deutschland ist.

Der Ausschuss hat zudem deutlich gemacht, dass Rassismus auch in staatlichen Institutionen und Behörden ein Problem ist. Die über Jahre erfolglosen Ermittlungen bei der Aufklärung der Taten des NSU würden deutlich auf systematische Defizite hinweisen. Der Ausschuss sieht hier einen dringenden Reformbedarf, damit vorurteilsfrei ermittelt und rassistische Taten durch Polizei und Justiz besser erkannt werden. Bereits in einem Jahr erwartet der Ausschuss hierzu Informationen von Deutschland über die Umsetzung von Reformen.

Als ein weiteres Beispiel für rassistische Diskriminierung in staatlichen Behörden nennt der Ausschuss die Praxis der Bundespolizei, bei Kontrollen in Zügen Personen nach äußerlichen Merkmalen wie Hautfarbe auszuwählen. Der Ausschuss empfiehlt Deutschland, die Rechtsgrundlagen für die Personenkontrollen aufzuheben oder zu ändern, die Praxis des "Racial Profiling" in den Polizeigesetzen des Bundes und der Länder gesetzlich zu verbieten und das Verbot rassistischer Diskriminierung zum festen Bestandteil der Ausbildung zu machen."


Weitere Informationen:

Empfehlungen des UN-Antirassismus-Ausschusses (Concluding Observations) an Deutschland (in englischer Sprache):
http://tbinternet.ohchr.org/Treaties/CERD/Shared%20Documents/DEU/INT_CERD_COC_DEU_20483_E.pdf

Parallelbericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte an den UN-Ausschuss zur Beseitigung rassistischer Diskriminierung (CERD) (PDF, 228 KB, nicht barrierefrei):
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?id=6&tx_publications_products%5Bproduct%5D=585&tx_publications_products%5Baction%5D=show&tx_publications_products%5Bcontroller%5D=Product&cHash=2105a03b68b84dc852c0297e3c939a97

Informationen zum CERD-Prüfverfahren:
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?RDCT=f9332846551662b68cb6

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Quelle:
Pressemitteilung vom 18. Mai 2015
Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.
Zimmerstr. 26/27, 10969 Berlin
Telefon: +49 30 259 359 0, Telefax: +49 30 259 359 59
E-Mail: info@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Mai 2015

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