Schattenblick →INFOPOOL →POLITIK → FAKTEN

WISSENSCHAFT/963: Konsequenzen aus wissenschaftlichem Fehlverhalten in Göttingen (idw)


Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - 08.10.2009

Gremienausschluss und Rügen:
DFG zieht Konsequenzen aus wissenschaftlichem Fehlverhalten in Göttingen

Hauptausschuss beschließt Maßnahmen gegen fünf Wissenschaftler


Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) zieht Konsequenzen aus dem wissenschaftlichen Fehlverhalten von Mitgliedern des Sonderforschungsbereichs (SFB) 552 "Stabilität von Randzonen tropischer Regenwälder in Indonesien" und des Graduiertenkollegs (GRK)1086 "Die Bedeutung der Biodiversität für Stoffkreisläufe und biotische Interaktionen in temperaten Laubwäldern" an der Universität Göttingen. Der Hauptausschuss von Deutschlands zentraler Forschungsförderorganisation beschloss auf seiner heutigen Sitzung in Bonn Maßnahmen gegen fünf Wissenschaftler gemäß der DFG- Verfahrensordnung zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten.

Nach dem Beschluss des Hauptausschusses werden der ehemalige Sprecher des SFB 552, Professor Teja Tscharntke, und der ehemalige Sprecher des GRK 1086, Professor Christoph Leuschner, für die Dauer von drei Jahren von einer Tätigkeit in den Gremien der DFG ausgeschlossen. Gegen drei Wissenschaftler - Dr. Jan Barkmann, Professor (apl) Heiko Faust und Professor Stefan Vidal - werden "schriftliche Rügen" ausgesprochen. Bei einer weiteren Wissenschaftlerin und sieben weiteren Wissenschaftlern wird ein wissenschaftliches Fehlverhalten festgestellt, jedoch keine zusätzliche Maßnahme ergriffen.

Der Hauptausschuss folgte damit den Vorschlägen des DFG-Ausschusses zur Untersuchung von Vorwürfen des wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Dieser hatte sich mit den Vorgängen befasst, die im Rahmen der Fortsetzungsbegutachtungen des SFB 552 und des GRK 1086 aufgekommen waren. Beim SFB 552 war im Februar 2009 festgestellt worden, dass zahlreiche Publikationen, die im Fortsetzungsantrag als bei einer Zeitschrift "submitted" ("eingereicht") angegeben waren, tatsächlich erst später oder noch nicht eingereicht worden waren oder noch nicht als einreichbares Manuskript vorlagen. Betroffen waren insgesamt 34 Publikationen. Beim GRK 1086 wurde im März 2009 ebenfalls festgestellt, dass einige der im Antrag als "submitted" benannten Publikationen erst später eingereicht und auch andere Angaben über das Stadium einer Veröffentlichung nicht korrekt waren. Hier waren 20 Publikationen betroffen.

Zur Überprüfung der Vorgänge hatte der DFG-Ausschuss zunächst gegen insgesamt 16 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Einzelverfahren eingeleitet. Zwei dieser Verfahren wurden bereits im Rahmen der Vorprüfung eingestellt, da in ihnen nur eine "einfache Fahrlässigkeit" festgestellt werden konnte, wohingegen die Verfahrensordnung der DFG ein wissenschaftliches Fehlverhalten nur bei "Vorsatz" und "grober Fahrlässigkeit" annimmt.

Nach ausführlicher Prüfung und Würdigung der Vorgänge - unter anderem auf der Grundlage der persönlichen Einlassungen der betroffenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler - kam der Ausschuss zu der Bewertung, dass die unrichtigen Angaben über das angebliche Einreichungsdatum eines Manuskripts bei insgesamt 13 Personen ein wissenschaftliches Fehlverhalten darstellen. Gegenüber einer weiteren Wissenschaftlerin wurde das Verfahren mangels Feststellung eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens eingestellt.

Von den betroffenen 13 Personen - einer Wissenschaftlerin und zwölf Wissenschaftlern - kam dem ehemaligen Sprecher des SFB 552, Professor Tscharntke, und dem ehemaligen Sprecher des GRK 1086, Professor Leuschner, eine besondere Verantwortung zu, die Anträge gemäß den Rchtlinien der DFG auszurichten und die antragstellenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu einem korrekten Umgang mit Antragsangaben anzuhalten. Das sei aber nachweislich nicht erfolgt. Hinzu komme, dass in Diskussionen mit der DFG gerade Vertreter von Sonderforschungsbereichen auf der weiteren Angabe von submitted-papers in DFG-Anträgen bestanden hatten. An diese von der Wissenschaft selbst gegebene Regel hätten sich die beiden Sprecher umso mehr halten müssen. Mit dem nun gegen Professor Tscharntke und Professor Leuschner ausgesprochenen dreijährigen Ausschluss von einer Tätigkeit in DFG-Gremien soll die fehlende Vorbildfunktion gegenüber den Wissenschaftlern im Verhältnis zur DFG gerügt werden.

Von den drei Wissenschaftlern, gegen die der Hauptausschuss eine "schriftliche Rüge" beschloss, hatte Dr. Jan Barkmann drei als "submitted" angebenene Manuskripte und Professor Stefan Vidal ein als "submitted" angebenenes Manuskript am Tag der Begutachtung noch nicht eingereicht und konnten sie auch nicht vorlegen; Professor (apl) Heiko Faust hatte unrichtige Angaben zu einem Manuskript gemacht, das bereits vor der Antragstellung abgelehnt worden war und bis zur Begutachtung nicht wieder eingereicht worden war.

In den anderen acht Fällen wurden Manuskripte entgegen der Antragsangaben erst später, häufig auch erst in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Begutachtung eingereicht. Hier erachtete es der Hauptausschuss als ausreichend, ein wissenschaftliches Fehlverhalten festzustellen, aber keine zusätzliche Maßnahme zu ergreifen. Er trug dabei auch dem Umstand Rechnung, dass den Betroffenen die Tragweite ihrer unrichtigen Angaben bereits durch die Untersuchungsverfahren der DFG und der Universität Göttingen deutlich geworden ist und zudem in mehreren Fällen durch die Universität Göttingen auch disziplinarische Verfahren eingeleitet worden sind.

Durch die nun ergriffenen Maßnahmen soll nach dem Willen des Hauptausschusses ein ebenso klares wie maßvolles Zeichen für einen umsichtigeren Umgang mit Publikationsabsichten und mit entsprechenden Angaben in Förderanträgen gesetzt werden.

Mit dem heutigen Beschluss ist die Untersuchung des wissenschaftlichen Fehlverhaltens am SFB 552 und GRK 1086 seitens der DFG abgeschlossen. Die parallel eingeleitete Überprüfung der Mittelverwendung durch die DFG dauert an und soll bis Jahresende abgeschlossen werden. Infolge der bekannt gewordenen Vorwürfe war der Antrag auf Fortsetzung des SFB 552 bereits am 18. Februar 2009 von der Universität Göttingen zurückgezogen und die Förderung zum 30. Juni 2009 beendet worden. Die Entscheidung über die Fortsetzung des GRK 1086 war wegen der Untersuchungen im Mai 2009 vertagt worden und soll nun im November 2009 fallen.

Weiterführende Informationen

Informationen zum Ausschuss zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens unter:
www.dfg.de/dfg_im_profil/struktur/gremien/hauptausschuss/kommissionen_ausschuesse/wiss_fehlverhalten/

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/pages/de/institution306


*


Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), Marco Finetti, 08.10.2009
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Oktober 2009