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HEGEMONIE/1552: Palästinenser mit Hilfe Dritter bewachen (SB)



Die im UN-Sicherheitsrat verabschiedete Resolution 1860 verlangt unter anderem die Verhinderung des unerlaubten Transports von Waffen und Munition. Gemeint ist damit vor allem die Verfügbarkeit von Waffen durch Hamas-Kämpfer, die angeblich durch die Tunnel gewährleistet wird, die die Südgrenze des Gazastreifens zu Ägypten unterqueren. Das von dritten Akteuren wie etwa der Bundesrepublik ins Gespräch gebrachte Angebot, sich mit eigenen Polizisten oder Soldaten an der Grenzsicherung zu beteiligen, hat logischerweise die Internationalisierung des Belagerungs- und Besatzungsregimes Israels zur Folge.

Bislang gibt es keinen beweiskräftigen Beleg für die Behauptung der israelischen Regierung und ihrer Verbündeten, daß die sunnitische Hamas mit Waffen aus dem schiitischen Iran beliefert wird. Kaum erwähnt wird hingegen, daß die Hamas-Milizen im Sommer 2006 große Waffenlager erbeuteten, als sie einem Putsch der Fatah-Milizen unter Mohammed Dahlan zuvorkamen. Es handelte sich vorzugsweise um Waffen, die im Rahmen der Aufrüstung der Fatah gegen die Hamas im Auftrag der US-Regierung geliefert wurden.

Bei aller Aufregung um die Untertunnelung der südlichen Grenze des Gazastreifens wird gerne unterschlagen, daß dies ein Produkt der hermetischen Abschottung des Gebiets durch Israel und Ägypten ist. Daß die Tunnel auch zur Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und Waren aller Art dienen, wird in diesem Zusammenhang ebenfalls unterschlagen, um nicht daran zu erinnern, wie groß die Not ist, unter der die Menschen im Gazastreifen leiden.

Eine Absicherung der Grenze durch internationale Truppen bedeutete aller Voraussicht nach, sich an der Etablierung eines Protektorats zu beteiligen. Dessen Bevölkerung wird womöglich von außen versorgt, jedoch ihres Grundrechts auf Bewegungsfreiheit beraubt. Auch wenn die UN-Resolution sich den Anschein der Ausgewogenheit gibt, besteht ihre Hauptstoßrichtung in der Befriedigung israelischer Sicherheitsinteressen, also der Unterdrückung des palästinensischen Widerstands. Wie es mit dem Lebensrecht der Palästinenser, ihrem Wunsch nach Freiheit und Selbstbestimmung bestellt ist, interessiert die Staaten, die sich um den Posten des Gefängniswärters für die Bevölkerung Gazas bewerben, bestenfalls im zweiten Rang.

11. Januar 2009