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BERICHT/300: G20-Proteste - es fordert ein Grundsatzurteil ... (SB)



Wir haben das als einen Putsch der Exekutive gegen die Judikative bezeichnet. (...) Es ist ein klarer Verstoß gegen das Prinzip der Gewaltenteilung. Ein derart eklatanter Rechtsbruch hätte in jedem Fall zu juristischen und politischen Konsequenzen führen müssen.
RA Martin Klingner auf der Pressekonferenz am 11. Januar 2018 in Hamburg

Um die Ereignisse beim G20-Gipfel in Hamburg angemessen zu bewerten, bedarf es ihrer Einordnung in die Phalanx verschiedener Maßnahmen polizeistaatlicher Ermächtigung, deren Inkraftsetzung sich in enger zeitlicher Nähe darum herum gruppiert. Ende Mai 2017 erlangte der neue § 114 StGB Gesetzeskraft, der tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte unter verschärfte Strafe stellt. Er erweitert maßgeblich das Spektrum dessen, was als Angriff sanktioniert werden kann, und zielt nicht zuletzt auf Formen passiven Widerstands wie auch die pauschale Kriminalisierung ganzer Gruppen ab. Geist und Inhalt dieses Gesetzes finden ihren Niederschlag im polizeilichen Vorgehen gegen den Gipfelprotest wie auch in den richterlichen Haftbegründungen und den bereits ergangenen Urteilen. Im August wurde mit indymedia linksunten das maßgebliche Forum verboten, in dem die radikale Linke den Gipfel aufarbeitete und die zahlreichen Widersprüche in der offiziellen Darstellung zur Sprache brachte. Der unmittelbare Ertrag dieses seit langem vorbereiteten Schlags gegen die Pressefreiheit hätte aus staatlicher Sicht nicht größer sein können als zu diesem Zeitpunkt, vom langfristigen ganz zu schweigen.

Zu nennen ist auch das von der Großen Koalition in der vergangenen Legislaturperiode verabschiedete BKA-Gesetz, das als Vorlage für entsprechende Gesetze auf Landesebene dient. Baden-Württemberg hat am 15. November 2017 im Landtag eines der schärfsten Polizeigesetze überhaupt verabschiedet, andere Bundesländer könnten folgen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann hatte bereits im Januar 2017 angekündigt, mit diesem Gesetz "an die Grenzen des verfassungsrechtlich Möglichen zu gehen". Diese Grenzen werden durch das neue Gesetzespaket tatsächlich ausgereizt, wenn nicht gar überschritten. Darin vorgesehen sind zahlreiche datenschutzrechtlich bedenkliche Neuerungen und eine weitere militärische Aufrüstung der Polizei. So können Polizei und Landesverfassungsschutz künftig Chats auch auf Messenger-Diensten wie WhatsApp, Telegram oder Signal allein aufgrund des Verdachts, eine Person könnte in Zukunft eventuell eine schwere Straftat begehen, mitlesen. Dabei kommt ein "Staatstrojaner" zum Einsatz, der den Betroffenen ohne ihr Wissen auf ihr Gerät gespielt wird. Spezialeinsatzkommandos (SEK) der Polizei dürfen künftig unter bestimmten Umständen Explosivmittel wie Handgranaten, Sprenggeschosse und konventionelle Sprengmittel gegen Personen einsetzen. Die Polizei erhält darüber hinaus die Möglichkeit, Kameraaufnahmen im öffentlichen Raum automatisch auszuwerten. In Echtzeit können durch diese sogenannte intelligente Videoüberwachung Verhaltensmuster erkannt werden, die "auf die Begehung einer Straftat hindeuten". Und nicht zuletzt dürfen sogenannte Gefährder mit Aufenthalts- und Kontaktverboten für bestimmte Orte und Personen belegt werden. Sie können auch unter Hausarrest gestellt und zum Tragen einer elektronischen Fußfessel gezwungen werden. [1]

Ebenso wie die Tragweite des Verbots von indymedia linksunten wurde auch das baden-württembergische Polizeigesetz medial allenfalls unkritisch bis marginal weniger aufgearbeitet als vielmehr ignoriert. Auch dies zeugt vom Ausmaß staatlicher Deutungsmacht unter Beteiligung der Medien, denen es im Kontext der G20-Proteste eher nicht an Informationen, wohl aber an der Bereitschaft fehlte, sie entgegen dem aufoktroyierten Diskurs kritisch auszuwerten und damit ihrem vorgehaltenen gesellschaftlichen Auftrag zu entsprechen, öffentliche Kontrolle und Korrektiv der Staatsgewalten zu verkörpern. Wie sich der Rechtsstaat den Ausnahmezustand für von ihm selbst definierte Gefahrenlagen explizit vorbehält, so bedient er sich zu dessen schleichender Durchsetzung aller relevanten berufsständischen Interessen, die sich zur Ausgrenzung, Bezichtigung und Verfolgung fundamentaloppositioneller Gesinnung und Praxis instrumentalisieren lassen.

Soweit im Kontext der G20-Proteste von bürgerkriegsähnlichen Zuständen in der Hansestadt die Rede sein konnte, entsprangen diese keineswegs einer Fehleinschätzung, einem Kontrollverlust oder einem Versagen der Staatsgewalt. Ohne einen bis ins kleinste Detail vorgeplanten oder gesteuerten Prozeßverlauf zu unterstellen, der die bloße Möglichkeit des Widerstands negierte, zeichnet sich doch in der kritischen Analyse der umfassend konzipierte strategische Entwurf einer innovativen polizeilichen Operation im urbanen Raum ab. Politisch, administrativ und juristisch gestützt wurde ein Labor der Aufstandsbekämpfung in Stellung gebracht, in dem das technische, taktische und personelle Inventar und Zusammenspiel der Polizeien nicht nur erprobt, sondern unter den realen Anforderungen einer Metropole umgesetzt wurde. Es ging dabei nicht um eine bloße Übung, der die Rückkehr zum ursprünglichen Zustand folgt, sondern um eine massive Verschiebung der Grenzen hin zu einer repressiveren Staatlichkeit. Davon zeugen die Einschüchterung des Bürgerprotests und die Kriminalisierung der radikalen Linken, die Inhaftierungen und Urteile, die Ermittlungen und Fahndungen der Soko Schwarzer Block.


Fred Lion, Elke Steven, Dieter Magsam - Foto: © 2018 by Schattenblick

Elke Steven eröffnet die Pressekonferenz
Foto: © 2018 by Schattenblick

"Verfassungsbruch durch Hamburger Senat und Polizei beim G20-Gipfel"

Auf Einladung des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins e.V. (RAV) und von Attac Deutschland e.V. fand am 11. Januar in der im Hamburger Gängeviertel gelegenen Fabrique eine Pressekonferenz zum Thema "Verfassungsbruch durch Hamburger Senat und Polizei beim G20-Gipfel" statt. Dabei wurden vier beim Verwaltungsgericht bereits eingereichte oder in Kürze einzureichenden Klagen erläutert, mit deren Hilfe Camp-AnmelderInnen und Attac-AktivistInnen juristisch klären lassen wollen, daß mehrere Versammlungsverbote und Polizeieinsätze gegen die DemonstrantInnen rechtswidrig waren. Zunächst wurde die Stadt Hamburg angeschrieben, sie solle die Rechtswidrigkeit dieses Polizeivorgehens anerkennen. Es traf jedoch innerhalb der gesetzten Frist keine Antwort ein, erst zwei Tage vor der Pressekonferenz folgte die lapidare Nachricht, es sei nicht beabsichtigt, eine Stellungnahme zu der erhobenen Forderung abzugeben. Deshalb wird jetzt Klage eingereicht.

Elke Steven, die bis Herbst 2017 beim Komitee für Grundrechte und Demokratie aktiv und während der G20-Proteste als Beobachterin auf der Straße war, moderierte die Pressekonferenz. Sie sprach einleitend von einem Versuch der Betroffenen, in die Offensive zu gehen und dem von Politik und Polizei gezeichneten Bild eines Festivals der Demokratie, das von einem Mob gestört worden sei, ein anderes Bild entgegenzustellen. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit sei von Anfang an mißachtet worden, und es blieben noch immer viele Vorgehensweisen und deren Hintergründe unaufgeklärt. Daher sei zu hoffen, daß die angestrengten Prozesse ein wenig Licht in diese Dunkelheit bringen. Politik und Polizei bedienten sich inzwischen wie selbstverständlich einer Desavouierung des Protestes und der Verunglimpfung der Protestierenden in der Öffentlichkeit, lange bevor der Protest überhaupt beginnt: Es wird ein Narrativ durchgesetzt, daß Gewaltbereite die Stadt in Schutt und Asche legen wollen. In Wirklichkeit sind grundlegende Grund- und Menschenrechte in dieser Stadt verletzt worden, so Steven. Sie erinnerte zugleich daran, daß neben den Verletzungen des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit auch zu diskutieren sei, wie Überwachungsmaßnahmen stattfinden dürfen, welche polizeilichen Gewaltmittel bei Versammlungen eingesetzt werden können, ob der Datenschutz von Demonstrierenden und Journalisten gewahrt worden ist.


Erste Runde der Pressekonferenz - Foto: © 2018 by Schattenblick

Martin Klingner, Fred Lion, Elke Steven, Dieter Magsam, Ulrike Donat, Carsten Orth
Foto: © 2018 by Schattenblick

Dieter Magsam, der seit 40 Jahren als Anwalt in Hamburg tätig und Mitglied des RAV ist, erinnerte an den Brokdorf-Beschluß des Bundesverfassungsgerichts, der es als ein Wesensmerkmal der Demokratie bezeichnet hat, daß Demonstrationen da stattfinden können, wo sich der Gegenstand des Protestes befindet. Eine 38 km² große Sperrzone im Herzen Hamburgs, wo ein politisch umstrittenes Event stattfindet, widerspreche dem fundamental. Es gehe nicht darum, Gewalt gegen Gewalt aufzurechnen, sondern wegzukommen vom Anekdotenerzählen und hinzukommen zu einer Strukturdebatte. Bei solchen Großereignissen entwickle sich die eigenartige Dynamik, daß die vertikale Gewaltenteilung, die nach dem Faschismus ein Strukturmerkmal deutscher Demokratie war, daß also die Polizeihoheit bei den Ländern liegt, durch Großeinsätze ausgehebelt wird. Daraus ergeben sich bestimmte Gewaltdynamiken, die man aufklären muß und die in der gegenseitigen Gewaltdebatte - dreieinhalb Jahre für die verletzte Hand eines Polizeibeamten - völlig untergehen, so Magsam: Wir wollen eine Diskussion über die Gewaltstruktur solcher Einsätze und eine demokratische Kontrolle der Polizei. Wenn das, was hier passiert ist, unkommentiert und unwidersprochen bleibt, trägt das zum Abbau des Rechtsstaats bei.


Mit Mikro vor Fenster - Foto: © 2018 by Schattenblick

Martin Klingner zur Verhinderung des Protestcamps in Entenwerder
Foto: © 2018 by Schattenblick

Polizei verhindert Antikapitalistisches Camp

Der Hamburger Rechtsanwalt Martin Klingner stellte die Klage der Antikapitalistischen Camp AG vor, die er im Kontext des Gipfels vertreten hat und weiterhin vertritt. Die Klage richtet sich dagegen, daß Polizei, Versammlungsbehörde und Senat die Durchführung dieses Camps in Hamburg verhindert haben. Es war ursprünglich geplant, ein Camp für bis zu 10.000 Menschen im Hamburger Stadtpark durchzuführen, das zwei Funktionen haben sollte: Zum einen den Menschen, die nach Hamburg kommen, um gegen den G20-Gipfel zu protestieren, die Möglichkeit zu geben, zu übernachten und mit Essen versorgt zu werden. Diese Möglichkeit sei in Hamburg verweigert und verwehrt worden. Zum anderen sollte das Camp ein politisches Ereignis mit Workshops, Versammlungen und Kundgebungen zu all den Themen sein, die zu G20 gehören. Auch dies sei unmöglich gemacht worden. Demnach war die Stadt von Anfang an nicht bereit, mit der Camp AG in ein Gespräch einzutreten, ob und wo ein solches Camp stattfinden kann. Die Linie war von vornherein, daß es kein solches Camp geben werde, so Klingner: Wir mußten uns an die Versammlungsbehörde wenden, die erklärte, sie sei nicht zuständig, das Bezirksamt müsse entscheiden, da es keine Versammlung, sondern eine Sondernutzung sei. Das Bezirksamt lehnte ab, da der Stadtpark eine geschützte Grünanlage sei. Bekanntlich fand einige Monate später dort das Rolling-Stones-Konzert statt. Wir mußten den dornigen Weg durch neun gerichtliche Instanzen gehen, um eine Entscheidung zu bekommen, die dann zu spät kam. Es sei dann ein alternativer Ort in Entenwerder im Stadtteil Rothenburgsort gefunden worden, aber das Camp auch dort verhindert worden. Dabei lag eine positive Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vor, wonach Versammlungsrecht im Zweifel auch bei einem solchen Camp anwendbar und die Versammlungsbehörde zuständig sei. Diese habe die Anmelder jedoch über Monate ignoriert und dann behauptet, es dürfe in einem solchen Camp nicht übernachtet werden. Zudem lag die im Eilverfahren erwirkte Erlaubnis des Verwaltungsgerichts vor, daß das Camp in Entenwerder stattfinden dürfe. Dennoch habe die Polizei das Betreten des Geländes vor Ort verhindert. Wir haben das damals schon als einen Putsch der Exekutive gegen die Judikative bezeichnet, wenn ein Gericht entscheidet, daß eine Versammlung durchgeführt wird, und die Polizei das verhindert, so der Hamburger Anwalt. Dies sei ein klarer Verstoß gegen das Prinzip der Gewaltenteilung, und ein derart eklatanter Rechtsbruch hätte in jedem Fall zu juristischen und politischen Konsequenzen führen müssen. Erst Mitte der Gipfelprotestwoche entschied dann das Oberverwaltungsgericht im Eilverfahren, daß die Auflage der Polizei, es dürfe nicht gezeltet werden, rechtswidrig sei. Dies sei aber so spät gekommen, daß das Camp in der ursprünglich geplanten Form nicht mehr möglich war. Ungeachtet der juristischen Erfolge gegen die Verhinderung des Camps hätten Polizei und Versammlungsbehörde auf der faktischen Ebene ihr Ziel erreicht. Nun solle vor dem Verwaltungsgericht geklärt werden, daß die polizeiliche Blockade in Entenwerder, die Verfügung, daß dort nicht gezeltet werden darf, und der nächtliche Einsatz gegen Personen in Zelten mit Pfefferspray und Schlagstöcken rechtswidrig war. Es sei eine exemplarische Klage für die weiteren Rechtsverstöße, die es in der Folge gegeben habe.


Transpi 'Die Zukunft beginnt hier! Selbstbestimmt selbstorganisiert gleichberechtigt' - Foto: © 2018 by Schattenblick

Protestcamp als Soziallabor fürs Selbermachen
Foto: © 2018 by Schattenblick

Fred Lion, der zu den Anmeldern des Camps gehörte, ergänzte diese Ausführungen um die Presseerklärung der Nachbereitungsgruppe des Antikapitalistischen Camps, die hier in Auszügen wiedergeben wird. Allen Beteiligten sei von Anfang an klar gewesen, daß es ein zentral gelegenes Camp geben muß, um allen angereisten AktivistInnen einen Schlafplatz und die nötige Unterstützung zu bieten. Hierfür sollte ein Ort geschaffen werden, der an sich schon Ausdruck des Protestes und eines gesellschaftlichen Gegenentwurfs wäre. Es sollte eine dauerhafte Kundgebung sein, frei von Rassismus, Sexismus und kapitalistischen Verwertungsinteressen, nachhaltig und solidarisch. Er sollte nicht nur die Ablehnung des herrschenden Systems zur Schau stellen, sondern auch eine bessere Alternative aufzeigen. Doch schon Ende April sei bekannt geworden, daß die Stadt Hamburg kein Protestcamp dulden werde. Innensenator Grote habe erklärt, daß er jeden Versuch eines Camps, zu dem natürlicherweise das Übernachten gehört, verhindern werde. Dieser Weisung folgend habe die Versammlungsbehörde wochenlang jedes Gespräch verweigert. Wer sich kein überteuertes Hotelzimmer leisten konnte, war zum Fest der Demokratie nicht eingeladen. Nachdem das zähe juristische Tauziehen endlich letztinstanzlich gewonnen war, standen wir am Sonntag, den 2. Juli am Kompromißort Entenwerder, ein Urteil in Händen, das klar und deutlich ein Camp mit Schlafzelten genehmigt hatte, so Lion. Polizeichef Dudde setzte sich jedoch über einen gültigen Gerichtsbeschluß hinweg und riegelte die Fläche ohne rechtliche Grundlage ab. Nach mehreren Stunden Schikanen wurde die Fläche dann plötzlich freigegeben, allerdings mit der nicht rechtskräftigen Auflage, daß keine Schlafzelte aufgebaut werden dürften. Später habe die Polizei das Gelände gestürmt, auf dem sich etwa 300 Personen befanden. Scholz, Grote und Dudde hätten deutlich gezeigt, daß kritische Stimmen und Protest hier in Hamburg keinen Platz haben. Wir hoffen, mit unserer Klage den offensichtlichen Rechtsbruch endgültig rechtsstaatlich feststellen zu lassen, so Fred Lion.


Zelte im Veranstaltungssaal der Pressekonferenz - Fotos: © 2018 by Schattenblick Zelte im Veranstaltungssaal der Pressekonferenz - Fotos: © 2018 by Schattenblick Zelte im Veranstaltungssaal der Pressekonferenz - Fotos: © 2018 by Schattenblick

Relikte verhinderten Camplebens
Fotos: © 2018 by Schattenblick

Schikanen zermürben Durchführung des Camps in Altona

Die seit 1985 in Hamburg tätige Anwältin Ulrike Donat hat sich seit langem auch im Zusammenhang mit Brokdorf und den Castortransporten mit Versammlungsrecht befaßt. Wie sie hervorhob, müsse die Versammlungsfreiheit des Grundgesetzes, der Europäischen Menschenrechtskonvention, der OSZE und der UNO-Charta erhalten bleiben. Sie sei indessen in Deutschland seit der Wende ein Mythos, und was in Hamburg geschehen sei, vernichtet die Versammlungsfreiheit. Deshalb sei ihr ein Anliegen, das vor Gericht herauszuarbeiten. Das Camp im Volkspark Altona lag weit außerhalb der Versammlungsverbotszone, es wurde frühzeitig angemeldet, die Camp AG versuchte, mit der Stadt ins Gespräch zu kommen, stieß jedoch auf totalen Boykott, so Donat.


Links daneben Elke Steven - Foto: © 2018 by Schattenblick

Ulrike Donat und Carsten Orth berichten von Polizeischikanen
Foto: © 2018 by Schattenblick

Wie Carsten Orth, einer der Anmelder des Camps in Altona, berichtete, habe er lange Erfahrungen in der bundesweiten Organisierung von Protestcamps. So etwas wie bei G20 habe er in dieser Form jedoch nie zuvor erlebt. Hinhaltetaktik, Verschiebung auf verschiedene Flächen und Behinderung beim Aufbau der genehmigten Infrastruktur hätten das Camp in der ursprünglich geplanten Form verhindert. Wir mußten Lieferanten vertrösten, sie wurden beim Herauffahren auf das Camp gefilzt und behindert, auch die VersammlungsteilnehmerInnen wurden gefilzt und kontrolliert, so Orth.


Ulrike Donat mit Mikro, Waltraut Verleih schreibt - Foto: © 2018 by Schattenblick

Anwaltliche Offensive gegen Deutungsmacht der Behörden
Foto: © 2018 by Schattenblick

Ulrike Donat verwies des weiteren auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, daß Protestcamps der Versammlungsfreiheit unterliegen, was im Eilverfahren zu Stadtpark und Entenwerder noch einmal betont worden sei. Das BVerfG warf auch die Frage auf, welche kostenträchtige Infrastruktur wie etwa Rasenschutz verlangt werden darf. Das sei jedoch angesichts der durchgängigen Bereitschaft der Anmelder, sich über die Infrastruktur zu verständigen, eigentlich kein Problem gewesen. Es sei jedoch ständig zu neuen Übergriffe gekommen, die Sicherheitsbehörden hätten die Herrschaft über verfassungsrechtlich garantierte Grundfreiheiten übernommen: Sie weigerten sich, im Vorfeld zu kooperieren, die Verfassung so zu interpretieren, wie es die Gerichte tun, und sie haben dann, als sie es nicht verhindern konnten, die Menschen mit Schikanen zermürbt, so Donat. Hier sei ein Umbau der Sicherheitsarchitektur im Gange, der die verfassungsrechtlich garantierten Grundfreiheiten aushebelt und der Polizei die Direktive überantwortet. Der nachträgliche Versuch, dies mittels eines Kontextes zu den Rondenbarg-Ereignissen zu rechtfertigen, sei ebenso absoluter Unfug wie die Kriminalisierung der Rondenbarg-Demonstration in Totalität. Es gelte, der extrem bedenklichen medialen Herrschaft der Polizei die Wirklichkeit entgegenzusetzen, so Donat.


Video von Kopfverletzung mit Betroffener in der Pressekonferenz - Foto: © 2018 by Schattenblick

Betroffenenbericht ins Bild gesetzt
Foto: © 2018 by Schattenblick

Jagdszenen und Gewaltanwendung gegen zivilen Ungehorsam

Bei der dritten Klage geht es um den Tag des zivilen Ungehorsams und den Umgang mit Gruppen wie speziell dem Roten Finger der Demonstrierenden. Sabine Lassauer, die seit einigen Jahren bei Attac-Köln und seit letztem Jahr auch im bundesweiten Attac-Koordinierungskreis aktiv ist, berichtete als Betroffene von ihren Erfahrungen in Hamburg. Sie sei dort mit zwei anderen Attac-Aktiven aus Köln unterwegs gewesen, um die G20-Kritik auf die Straße zu bringen: G20 steht für Wachstumsideologie, Profitstreben und Konkurrenzdenken. In der Klimapolitik einigen sich die G20 auf Formelkompromisse, treiben aber gleichzeitig die CO²-Emissionen voran. In der Entwicklungspolitik geht es nicht darum, ärmeren Ländern beispielsweise in Afrika zu helfen, sondern neue Märkte für das Kapital zu schaffen. Diese Kritik wollten wir laut, friedlich und gewaltfrei auf die Straße tragen, so Lassauer. Der Protest sei bereits im Vorfeld erschwert und kriminalisiert, dann von der Hör- und Sichtweite des Gipfels ferngehalten worden. Deswegen hätten sie sich entschlossen, an den Blockaden mitzuwirken.

Am Freitagmorgen versuchten vier Finger, unabhängig voneinander auf Protokollstrecken von Gipfelteilnehmern zu gelangen. Der Rote Finger sei bereits an seinem Startpunkt am Berliner Tor kurzfristig gekesselt worden, konnte dann aber in Richtung Außenalster losziehen, wo der Fahrtweg Trumps blockiert werden sollte. An der Sechslingspforte versperrte die Polizei die Straße mit quergestellten Fahrzeugen und griff den Demonstrationszug ohne Auflösungsverfügung sofort mit Schlagstöcken, Pfefferspray und Tritten an. Wie Lassauer anhand von zwei Videoeinspielungen zeigte, sei ihr auf dem Boden liegender Begleiter zuvor von Polizisten geschlagen worden und gegen ein Verkehrsschild geknallt. Sie selbst habe nur noch versucht wegzukommen, dabei jedoch zuerst Pfefferspray ins Gesicht, dann einen Schlag auf den Hinterkopf und zuletzt einen Schlag oder Tritt in den Rücken bekommen, worauf sie ganz zu Boden gegangen sei. Sie habe eine Platzwunde am Kopf davongetragen, die im Krankenhaus genäht werden mußte. Ihr Begleiter habe sehr viel Pfefferspray abbekommen, das trotz Behandlung im Krankenhaus noch den ganzen Tag nachwirkte, außerdem anhaltende Schmerzen von Tritten in den Rücken verspürt.


Mit Mikro - Foto: © 2018 by Schattenblick

Sabine Lassauer berichtet von Polizeibrutalität
Foto: © 2018 by Schattenblick

Wie ihr Anwalt Dieter Magsam dazu in juristischer Hinsicht ausführte, schütze Art. 8 Grundgesetz friedliche Demonstrationen. Blockaden, wie sie hier als Zeichen des zivilen Ungehorsams geplant waren, seien friedliche Demonstrationen. Es gebe eine Tendenz der Polizei, bereits solche Blockadeaktionen als unfriedlich und damit schon jenseits des Demonstrationsrechtes anzusiedeln. Dem habe zuletzt das Verwaltungsgericht in Stuttgart eine Absage erteilt, wo es um S21-Gegner ging. Zudem müßten aber auch verbotene Demonstrationen aufgelöst werden. Selbst wenn man die Verbotszone in Hamburg für rechtmäßig erachten würde, handelte es sich bei dem roten Finger mit seinen Transparenten eindeutig um eine Demonstration. Solange sie nicht aufgelöst sei, dürfe keinerlei staatliche Exekutive gegen die Teilnehmer ausgeübt werden. Das sei ständige Rechtsprechung des BVerfG, da gebe es keine zwei Meinungen.

Bereits in der Verbotsverfügung seien die Finger berücksichtigt worden, wobei im Zusammenhang mit ihnen keinerlei Gewalttätigkeit prognostiziert wurde. In die Demonstrationsverbotszone einzudringen, sei vielleicht eine Ordnungswidrigkeit gewesen. Weil dieser Konflikt voraussehbar war und die Polizeiführung das auch wußte, hätten die Polizisten vor Ort angewiesen werden müssen, die Auflösung der Demonstration korrekt durchzuführen. Statt dessen sei es zur Anwendung nackter Gewalt, zu Jagdszenen gekommen. Das könne man so nicht stehen lassen. Wir wollen wissen, wie dieser Polizeieinsatz vorbereitet wurde und wie man versucht, diese Gewaltanwendung gegen friedliche Menschen zu rechtfertigen, so Magsam.


Anwältin mit Mikro - Foto: © 2017 by Schattenblick

Achim Heier und Waltraut Verleih zum Verbot von Meinungsbekundungen
Foto: © 2018 by Schattenblick

Drei Attac-Veranstaltungen in der Verbotszone untersagt

Die vierte Klage wird von der Frankfurter Anwältin Waltraut Verleih für Attac erhoben. Es geht dabei um drei Veranstaltungen, die in der Verbotszone angemeldet, aber dort nicht zugelassen wurden. Bei den "gefährlichen" Gegenständen habe es sich in einem Fall um Luftballons, aufblasbare Weltkugeln und eine drei Meter große Kunststoffattrappe gehandelt. Die Veranstaltung "Neoliberalismus ins Museum" sollte als satirische Performance das Wirtschaftssystem Neoliberalismus als abgehalftert und ins Museum gehörend anprangern. Die Veranstaltung "Wachstumswahn läßt Erde platzen" sollte eine Performance sein, bei der eine Erdkugel nach der anderen aufgeblasen wird, bis sie platzt. Die Veranstaltung "Freihandel als Fluchtursache" gemeinsam mit dem Hamburger Flüchtlingsrat sollte den genannten Zusammenhang deutlich machen. Alle drei Veranstaltungen wurden unter Verweis auf die Allgemeinverfügung untersagt. Das sei ein Verstoß gegen die Versammlungsfreiheit, Meinungsfreiheit und Kunstfreiheit sowie allgemeinen Persönlichkeitsrechte und Handlungsfreiheiten. Auf dem Prüfstand werde stehen, ob die Versammlungsbehörde mit dem Notstand, den die Polizei vorgegeben hat, diese Verfügung erlassen durfte, und wie es um die polizeiliche Gefahrenprognose bestellt war. Aufgrund ihrer Akteneinsicht in die Allgemeinverfügung kenne sie die zwei dort genannten Beispiele: Eines der Anschlag einer Initiative gegen ein Jobcenter nahe der polnischen Grenze, wo es hieß: "Wir sehen uns in Hamburg!" Das andere ein Wikipediaauszug, welche Anschläge es auf US-Präsidenten seit dem 18. Jahrhundert gegeben hat. Im Hauptsacheverfahren könne die Polizei nicht mehr rudimentär vortragen, sondern werde ihre Gefahrenprognose belegen müssen. Man wird uns mit Sperrvermerken und Verschlußsachen konfrontieren, wir werden also auf diversen Nebenschauplätzen kämpfen, sie müssen sich daher auf lange Verfahren einstellen, so die Anwältin.


Achim Heier hält Buch hoch - Foto: © 2018 by Schattenblick

Attac-Publikation zu G20-Protesten
Foto: © 2018 by Schattenblick

Achim Heier von Attac-Hamburg fügte ergänzend hinzu, daß man die Versammlungen ersatzweise am Rande der Verbotszone durchgeführt habe, um sich nicht vollständig verdrängen zu lassen. Attac habe sich an allen drei großen Aktionen beteiligt, am Alternativgipfel, an den Aktionen zivilen Ungehorsams und an der Großdemonstration mit 75.000 Menschen. Wir sind davon überzeugt, daß diese Proteste in ihrer Gesamtheit erheblich zur Erkenntnis vieler Menschen beigetragen haben, daß die G20 die Probleme dieser Welt nicht lösen, sondern durch ihre Politik noch verschärfen, so Heier.


Blick in den Publikumsbereich - Foto: © 2018 by Schattenblick

Reges Interesse der Presse an Klageerhebung
Foto: © 2018 by Schattenblick

Langer Atem beim Gang durch die Instanzen

Die vielzitierte Aufklärung und Aufarbeitung der Ereignisse beim Protest gegen den G20-Gipfel in Hamburg findet seitens Politik und Polizei nicht statt, sie wird im Gegenteil fortgesetzt behindert und blockiert. In der Hamburger Bürgerschaft verhinderte eine Mehrheit den von der Linksfraktion geforderten Untersuchungsausschuß und ließ lediglich einen Sonderausschuß mit eingeschränkten Rechten zu. Dieser sieht sich mit fragmentarischen und in wesentlichen Passagen geschwärzten Akten abgespeist wie er auch keine Zeugenaussagen der politisch und polizeilich Verantwortlichen veranlassen kann. Der auf der Pressekonferenz vorgestellte Ansatz, die Rechtswidrigkeit der monierten Maßnahmen auf dem Klageweg feststellen zu lassen, wird einen langen Atem brauchen. Sollte es zum Gang durch alle Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht und notfalls nach Straßburg kommen, werden bis zu zehn Jahre darüber vergehen. Wie Martin Klingner denn auch hervorhob, könne allein mit juristischen Mitteln die angestrebte Aufklärung nicht erzwungen werden. Deshalb versuche man über den Einbezug der Medien Öffentlichkeit zu schaffen.


Mauer mit Grafitti und Eingang zur Fabrique - Foto: © 2018 by Schattenblick

Treffpunkt Gängeviertel
Foto: © 2018 by Schattenblick


Fußnote:

[1] www.imi-online.de/2017/12/14/neues-polizeigesetz-in-baden-wuerttemberg/


14. Januar 2018


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