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ARBEIT/372: Nicht jeder vierte neue Erwerbslose direkt in Hartz IV (BA)


Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 25. Mai 2009

Nicht jeder vierte neue Erwerbslose direkt in Hartz IV

BA: DGB-Berechnungen sind nicht zutreffend und interpretieren Statistiken falsch


Nach Berechnungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) gehen über ein Viertel aller neuen Arbeitslosen aus der Erwerbstätigkeit direkt in Hartz IV.

Diese Berechnungen sind nicht zutreffend und interpretieren die Statistik falsch. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) weist in ihren monatlichen Statistiken detailliert die Zugänge in Arbeitslosigkeit nach Rechtskreisen und nach Zugangsgründen nach. Dabei wird bei den Zugängen aus Erwerbstätigkeit unterschieden in:

Beschäftigung am so genannten ersten Arbeitsmarkt (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung),
Beschäftigung am zweiten Arbeitsmarkt (Arbeitsgelegenheiten und ABM),
Selbständigkeit sowie
Wehr- und Zivildienst.

In diesen Zeiten können zum Großteil keine Versicherungsansprüche aufgebaut werden. In diesen Fällen erfolgt direkt ein Übergang in die Grundsicherung.

In den ersten vier Monaten 2009 gab es insgesamt 1,585 Millionen Zugänge aus Erwerbstätigkeit in Arbeitslosigkeit, davon 1,098 Millionen aus Beschäftigungen am ersten Arbeitsmarkt. Im Rechtskreis des SGB II waren es 443.000 Zugänge in Arbeitslosigkeit aus Erwerbstätigkeit. Davon kamen 231.000 Menschen aus Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt und 212.000 aus Beschäftigungen am zweiten Arbeitsmarkt, aus Selbständigkeit oder aus dem Wehr- und Zivildienst.

Darüber hinaus muss man berücksichtigen, dass sich eine nicht geringe Zahl Arbeitnehmer aus Beschäftigung mit Anspruch auf Arbeitslosengeld arbeitslos meldet, deren Arbeitslosengeld den Bedarf der Familie nicht deckt. Sie erhalten dann zusätzlich Arbeitslosengeld II und werden von den Jobcentern betreut. Folgerichtig werden diese Zugänge in Arbeitslosigkeit im Rechtskreis des SGB II ausgewiesen. Schätzungen zufolge erhöht sich die Zahl an "Aufstockern von Arbeitslosengeld" monatlich um rund 20.000 Personen. In den ersten vier Monaten wären dies allein 80.000 Zugänge aus Erwerbstätigkeit in die Grundsicherung.

Unter den genannten Aspekten darf man bei der Ermittlung des Anteils lediglich 150.000 Personen berücksichtigen, die wegen offenbar nicht ausreichender Vorversicherungszeiten direkt in die Grundsicherung übergehen. Dies entspricht gemessen an allen Zugängen aus Erwerbstätigkeit lediglich elf Prozent.

Die Statistiken sind auf folgendem Weg zu finden:
http://www.pub.arbeitsagentur.de/hst/services/statistik/detail/a.html
>> Thema: Arbeitslose nach Rechtskreisen

Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter
www.ba-audio.de.


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Quelle:
Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 25.05.2009
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Mai 2009