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ARBEIT/485: Daimler AG soll sich für die Aufhebung des Alabama Racial Profiling Gesetzes einsetzen (Leidar)


SEIU - Service Employees International Union - 2. April 2012

Forderung an Aktionäre und Management:
Daimler AG soll sich für die Aufhebung des Alabama Racial Profiling Gesetzes einsetzen

U.S. Gewerkschaft reicht Beschwerde bei ILO ein



WASHINGTON, D.C./BERLIN, 2. April 2012. - Eine US-Delegation aus Bürgerrechts- und Arbeiterführern wird am Mittwoch, den 4. April 2012, anlässlich der Hauptversammlung der Daimler AG, das Management und die Aktionäre dazu auffordern, sich aktiv für die Aufhebung des Alabama Racial Profiling Gesetzes (HB56) einzusetzen. Das Gesetz verweigere Einwanderern und Minderheiten grundlegende Bürgerrechte, beeinträchtige die Gewerkschaften in der Arbeit für ihre Mitgliedern und behindere darüberhinaus die Vereinigungsfreiheit, heißt es in einer heute bei der International Labor Organization (ILO) der Vereinten Nationen von der Service Employees International Union (SEIU) und ihrer Schwesterorganisation, der Southern Regional Joint Board of Workers United eingereichten Beschwerde. Mercedes-Benz produziert in Alabama Fahrzeuge der M-, GL- und R-Klasse. Die Muttergesellschaft Daimler AG ist Gründungsunterzeichnerin des UNO-Global Compact (Globaler Pakt der Vereinten Nationen), der an Unternehmen appelliert "...sicherzustellen, dass sie nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig sind." Bis jetzt haben sich jedoch weder die Daimler AG noch Mercedes-Benz zu dem menschenrechtsverletzenden Gesetz geäußert, obwohl einer ihrer deutschen Führungskräfte bereits unter dem Alabama-Gesetz verhaftet wurde.

Die beim ILO Ausschuss für Vereinigungsfreiheit eingereichte Beschwerde wirft der US-Regierung "... Unfähigkeit (vor) umgehend und entschlossen zu handeln, um eine landesweite Einwanderungspolitik umzusetzen, unter Berücksichtigung internationaler Garantien für Arbeitnehmerrechte von Einzelnen sowie der Rechte der Gewerkschaften, deren Mitglieder Einwanderer sind." Die mangelnde Umsetzungsfähigkeit habe es den einzelnen Bundesstaaten ermöglicht hat, Gesetze zu verabschieden, die eklatant internationale Standards verletzten.

"Die Tatsache, dass die Verletzungen der Standards in diesem Falle von einem einzelnen US-Bundesstaat zu verantworten sind, darf die USA nicht daran hindern, ihren Aufgaben nachzukommen", betonten die internationale Präsidentin der SEIU, Mary Kay Henry, sowie der internationale Sekretär Eliseo Medina, in einem Begleitschreiben zur Beschwerde an die ILO. "Aktuell reicht der Einsatz der Exekutive der US-Regierung gegen das Gesetz und für eine landesweite Gesetzesreform einfach nicht aus, um die betroffenen Arbeitnehmer sowie unsere Gewerkschaft zu schützen."

In der Beschwerde heißt es weiter, dass nur landesweite Reformen der Verbreitung von Gesetzen Einhalt gebieten könne, die, wie das HB56 in Alabama, illegale Einwanderer bestrafen, wenn sie sich für Jobs oder Arbeiten bewerben; oder aber jeden einer Strafe aussetze, der Einwanderer ohne legale Papiere transportiere oder ihnen Unterkunft biete, und Gerichte daran hindere, arbeitsrechtlich Verträge durchzusetzen, wenn die betreffende Person keinen legalen Status habe. Solche Bestimmungen gefährden die Fähigkeit von Arbeitnehmern, Gewerkschaften zu gründen bzw. ihnen beizutreten und Kollektivverhandlungen zu führen.

Dokumente und Videos zu der Kampagne gegen das Alabama Gesetz können unter den folgenden Seiten gefunden werden:

repealhb56.org
und
http://seiu.me/de-2012

SEIU (www.seiu.org) repräsentiert mehr als 2,1 Millionen Mitglieder in den USA. Workers United repräsentiert 150.000 Arbeiter im Süden der USA, einschließlich Alabama. SEIU und Workers United sind Prozessparteien bei einer von Bürgerrechtsgruppen und Gewerkschaften eingereichten Klage, die versucht, das H.B. 56 abzuschaffen.

SEIU - Service Employees International Union
1800‍ ‍Massachusetts Avenue NW, Washington, DC 20036

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Quelle:
Pressemitteilung vom 2. April 2012
Leidar
Rue du Collège 18
CP 1287 CH-1260 Nyon, Switzerland
Telefon: +41 22 365 99 55
E-Mail: contact(att)leidar.com
Internet: www.leidar.com


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. April 2012