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ARMUT/242: Der Ost-West-Unterschied bei der Altersarmut (DIA)


Deutsches Institut für Altersvorsorge GmbH - Presseinformation vom 27. Juli 2017

Der Ost-West-Unterschied bei der Altersarmut


In welchem Umfang sollten spezifische Lebensumstände berücksichtigt werden, wenn Einkommensarmut ermittelt wird? Dieser Frage ging die jüngste Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) nach. Danach macht es einen erheblichen Unterschied aus, wenn regional unterschiedliche Einkommensverteilungen berücksichtigt werden.

Als armutsgefährdet gilt jemand, wenn er weniger als 60 Prozent des Medians beim sogenannten Äquivalenzeinkommen bezieht. Es berücksichtigt die unterschiedlichen Haushaltsgrößen. In der Regel wird dafür ein landesweiter Wert benutzt. Würden für Ost- und Westdeutschland getrennt berechnete Schwellenwerte angesetzt, so ändert sich am deutschlandweiten Niveau der Armut beziehungsweise Altersarmut kaum etwas. Ostdeutsche wären dann allerdings weit seltener einem Armutsrisiko ausgesetzt als Westdeutsche. Das gilt sowohl für alle Personen als auch für die Senioren im Besonderen.

Mit einer einheitlichen Armutsschwelle wären 18,5 Prozent der 65-Jährigen und Älteren armutsgefährdet, bei getrennten Schwellenwerten 17,9 Prozent. Der Unterschied ist also nicht besonders groß. Beim Vergleich der Ost- mit den Westdeutschen zeigen sich aber deutliche Abweichungen. Bei einer spezifisch ostdeutschen Armutsschwelle fallen nur noch 12,7 Prozent der 65-Jährigen und Älteren aus den neuen Bundesländern in die Armutsgefährdung statt 24,0 Prozent bei einer einheitlichen Grenze. In Westdeutschland ist die Auswirkung nicht so gravierend. Der Grund dafür: Die gesamt- und westdeutsche Armutsschwelle liegen dichter beieinander.

"Es gibt kein richtig oder falsch für diesen Wert, aber man sollte sich immer der Auswirkungen der gewählten Grenze bewusst sein, damit die Ergebnisse richtig eingeordnet werden können", erklärt DIA-Sprecher Klaus Morgenstern. Die Studie weist daraufhin, dass die Europäische Union zur Berechnung nationaler Armutsquoten ebenfalls nationale Schwellen heranzieht. "Würde man sich auf eine EU-weit einheitliche Schwelle stützen, läge die Quote in Osteuropa vermutlich weitaus höher und in Deutschland deutlich niedriger", gibt Studienautor Dr. Reiner Braun zu denken. Die Frage sei daher immer, welche Art von Ausgrenzung man vergleichen will. "Vergleicht ein Bulgare seine Lebenssituation eher mit denen der Deutschen oder der Sachse seine Situation mit dem Bayern."

Daher sind Untersuchungen, die bei der Bestimmung von Armut auch die Lebensverhältnisse mit einbeziehen, aufschlussreich. Ohnehin gibt es regelmäßig Diskussionen darüber, ob auch bei der Festlegung der Grundsicherung und anderer Sozialleistungen die regional unterschiedlichen Preise von Gütern und Dienstleistungen berücksichtigt werden sollen. Bei der Bemessung der Kosten für die Unterkunft macht dies der Staat ja bereits, indem diese Kosten komplett übernommen werden.

Die komplette Studie steht auf der DIA-Webseite zum Download zur Verfügung.

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Quelle:
DIA-Presseinformation vom 27. Juli 2017
Herausgeber: Deutsches Institut für Altersvorsorge
Französische Straße 12, 10117 Berlin
Tel: 030 - 201 88 583
E-Mail: info@dia-vorsorge.de
www.dia-vorsorge.de,


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Juli 2017

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