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GEWERKSCHAFT/321: Pflegebedürftigkeit darf nicht arm machen (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 27. September 2019

ver.di: Pflegebedürftigkeit darf nicht arm machen - Politik muss Systemwechsel hin zu einer Pflegebürgervollversicherung vollziehen


Berlin - Eine qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte Pflege ist finanzierbar - wenn die Beiträge zur Pflegeversicherung von allen Bürgerinnen und Bürgern solidarisch getragen werden. Mit nur moderaten Beitragssatzsteigerungen für Versicherte und Arbeitgeber bei gleichzeitiger Verbreiterung der Einnahmebasis würde zudem langfristig die Finanzierung gesichert werden können. Dies zeigt eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung, die am heutigen Freitag (27. September) veröffentlicht wurde. Unter dem Titel "Die Pflegebürgerversicherung als Vollversicherung" hat der Gesundheitsökonom Prof. Dr. Heinz Rothgang Szenarien berechnet, wie das Armutsrisiko durch Pflegebedürftigkeit gesenkt werden kann.

"Pflegebedürftigkeit darf nicht arm machen, deshalb braucht es dringend die Pflegebürgervollversicherung", sagte Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. "Durch diesen Systemwechsel wird auch das Dilemma beseitigt, dass bei jeder Tariferhöhung der Beschäftigten der Eigenanteil der Bewohnerinnen und Bewohner der Pflegeeinrichtungen steigt." Derzeit führten bessere Arbeitsbedingungen, steigende Löhne sowie eine bedarfsgerechte Personalausstattung in der Altenpflege zu dem Effekt, dass die finanziellen Eigenanteile steigen, die die Pflegebedürftigen beziehungsweise ihre Angehörigen aufbringen müssen.

Konkret bedeutet eine Pflegevollversicherung für alle, dass alle Bürgerinnen und Bürger in eine einheitliche Pflegeversicherung integriert werden, alle Einkommensarten der Beitragspflicht unterliegen und die Beitragsbemessungsgrenzen auf das Niveau der Rentenversicherung angehoben werden. Damit könnte das bisherige Teilleistungsprinzip durch das Sachleistungsprinzip ersetzt werden, das aus der gesetzlichen Krankenversicherung bekannt ist. Danach würden die Kosten für alle pflegerisch notwendigen Maßnahmen komplett von der Pflegeversicherung übernommen.

Durch einen in der Studie bis 2060 gerechneten moderaten Beitragssatzanstieg von rund 0,25 Prozentpunkten könnte mit der Pflegebürgervollversicherung ein nachhaltiger Systemwandel hin zu einer solidarischen Finanzierung einer bedarfsgerechten Versorgung gelingen. Es könnte sichergestellt werden, dass die Kosten für alle pflegerischen Leistungen - gerade auch im ambulanten Bereich - von der Versicherung getragen werden. Die durch die Vollversicherung ausgelösten Beitragssteigerungen für die Sozialversicherten könnten durch die Ausgestaltung als Bürgerversicherung begrenzt werden.

Der Link zur Studie:
https://www.boeckler.de/pdf/p_fofoe_WP_150_2019.pdf

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Quelle:
Presseinformation vom 27.09.2019
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bundesvorstand, Pressestelle
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Telefon: 030/6956-1011 und -1012, Fax: 030/6956-3001
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Internet: www.verdi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. September 2019

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