Schattenblick → INFOPOOL → POLITIK → SOZIALES


GEWERKSCHAFT/326: "Existenzminimum darf überhaupt nicht sanktioniert werden" (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 5. November 2019

ver.di-Vorsitzender zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts:
"Existenzminimum darf überhaupt nicht sanktioniert werden"


Berlin - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu den Sanktionen im Sozialgesetzbuch II (SGB II) und fordert vom Gesetzgeber, "die bestehenden Regelungen aufzuheben und durch ein menschenwürdiges und verfassungskonformes System zu ersetzen". Der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke erklärte: "Das sogenanntes soziokulturelle Existenzminimum darf im Hinblick auf das Sozialstaatsgebot und die das Menschenrecht betreffenden unveränderlichen Artikel des Grundgesetzes überhaupt nicht sanktioniert werden."

Sanktionen dürften unter anderem nicht zur Gefährdung oder gar zum Verlust der Wohnung führen. Auch die besonders scharfen Sanktionen für unter 25-jährige Personen müssten abschafft werden. Dies könne eine Basis für eine nachhaltige Entschärfung des Sanktionsregimes bilden, betonte Werneke.

Anlass der Urteilverkündung des BVerfG war die Frage, ob die bestehenden Sanktionen, die bis zum vollständigen Entzug der Leistungen einschließlich der Miete reichen können, verfassungsgemäß sind.

*

Quelle:
Presseinformation vom 05.11.2019
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bundesvorstand, Pressestelle
Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
Telefon: 030/6956-1011 und -1012, Fax: 030/6956-3001
E-Mail: pressestelle@verdi.de
Internet: www.verdi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. November 2019

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang