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INTERNATIONAL/016: Guatemala - Verstöße gegen Arbeitsrechte, Staat droht Klage (IPS)


IPS-Inter Press Service Deutschland gGmbH
IPS-Tagesdienst vom 4. April 2011

Guatemala: Verstöße gegen Arbeitsrechte - Staat droht Klage vor DR-CAFTA-Freihandelsabkommen

Von Danilo Valladares


Guatemala-Stadt, 4. April (IPS) - Um einer Klage im Rahmen des Freihandelsabkommens zwischen USA, den zentralamerikanischen Ländern und der Dominikanischen Republik (DR-CAFTA) zu entgehen, steht Guatemala unter wachsendem Druck, die Arbeitsrechte im Lande zu verbessern. Lokale Gewerkschaften sprechen der Regierung den politischen Willen ab, die Situation der Beschäftigten nachhaltig zu verbessern.

Wie Noé Antonio Ramirez Portela, Generalsekretär des Verbands der Bananenarbeiter des nordöstlichen Departements Izabal (SITRABI), berichtet, kommen viele Unternehmen der Verpflichtung nicht nach, ihre Arbeitnehmer sozial zu versichern, "obwohl sie unseren Arbeitnehmeranteil einbehalten". Hinzu kommen noch viele andere Rechtsverstöße wie willkürliche Entlassungen, lange und unbezahlte Arbeitszeiten, die Behinderung der gewerkschaftlichen Arbeit sowie gewaltsame Übergriffe auf Gewerkschaftsführer und -mitglieder.

Der Fall Marco Tulio Ramirez Portela, Bruder des SITRABI-Chefs, hatte den Ausschlag für die Bananengewerkschaft gegeben, im April 2008 mit fünf weiteren guatemaltekischen Organisationen und dem US-Gewerkschaftsbund AFL-CIO die Beschwerdestelle von DR-CAFTA anzurufen. Der Bananenarbeiter Tulio war im September 2007 von Unbekannten erschossen worden. Die Aufklärung des Verbrechens tritt auf der Stelle, obwohl eine Klausel in DR-CAFTA die Mitgliedsländer verpflichtet, Arbeitnehmern Rechtsschutz zu gewähren.

Nachdem US-Außenministerin Hillary Rodham Clinton Anfang März die arbeitsrechtliche Situation in Guatemala kritisiert hatte, kündigte der guatemaltekische Botschafter in den USA, Francisco Villagrán, am 18. März die Stärkung der Arbeitskontrollbehörden, die Vollsteckung entsprechender Gerichtsurteile und den Schutz der Beschäftigten der Maquila-Fertigungsbetriebe an.

DR-CAFTA ging 2006 an den Start. Im Fall einer Verurteilung nach den Regeln des Freihandelsabkommens muss Guatemala ein Bußgeld von 15 Millionen US-Dollar zahlen. (Ende/IPS/kb/2011)


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IPS-Tagesdienst vom 4. April 2011
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. April 2011