Schattenblick →INFOPOOL →POLITIK → SOZIALES

JUGEND/286: Pflegekind auf Zeit (DJI)


DJI Bulletin 3/2010, Heft 91
Deutsches Jugendinstitut e.V.

Pflegekind auf Zeit

Von Eric van Santen


In Deutschland leben immer mehr Kinder in Pflegefamilien, doch nicht immer finden sie dort langfristig ein neues Zuhause. Was die Mikrodaten der Kinder- und Jugendhilfestatistik über die Dauer der Aufenthalte verraten - und welche Lücken das Datenmaterial aufweist.


Eine wachsende Zahl von Kindern und Jugendlichen in Deutschland lebt in Pflegefamilien. Während das Jugendamt im Jahr 2000 insgesamt 9.970 junge Menschen in Pflegefamilien unterbrachte, waren es nach Angaben des Statistischen Bundesamts im Jahr 2008 bereits 14.500. Zum Vergleich: Im selben Jahr wurden 32.200 Neuzugänge in Einrichtungen der Heimerziehung gemeldet. Häufigster Grund für die Aufnahme in einer Pflegefamilie war die Gefährdung des Kindeswohls. Die Hälfte der Kinder war zu diesem Zeitpunkt jünger als sechs Jahre. Darüber, wie lange die Heranwachsenden anschließend dort bleiben, geben die Standardtabellen der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik allerdings keine eindeutige Auskunft. Ein erstaunliches Defizit, da die Verweildauer der jungen Menschen in den Pflegefamilien viel darüber aussagt, welchen Stellenwert dieses Hilfsangebot in deren Lebenslauf einnimmt: Finden die Kinder in der Pflegefamilie dauerhaft eine neues Zuhause, oder kehren sie bald wieder zu den leiblichen Eltern zurück?

Wenngleich die Ziele der Vollzeitpflege unterschiedlich sind - mal handelt es sich um eine Bereitschaftspflege aufgrund einer akuten Familienkrise, mal um eine auf lange Zeit angelegte Pflegeform - gilt grundsätzlich das bereits seit langer Zeit leitende Credo der Pflegekinderhilfe: Wird ein Kind wegen Vernachlässigung, Missbrauch oder anderen Ursachen von seinen Eltern getrennt, soll die lebensgeschichtliche Kontinuität des Kindes möglichst gewährt bleiben.

Aus fachlicher Sicht ist es deshalb wichtig zu wissen, wie lange beispielsweise ein unter dreijähriges Kind bei den Pflegeeltern bleibt und wann und im welchen Alter die größten Risiken bestehen, eine Pflege zu beenden. Zentrale Fragen, auf die die amtlichen Standardtabellen keine Antwort geben, die aber mit Hilfe der Mikrodaten der Kinder- und Jugendhilfestatistik beantwortet werden können, wie die folgende Datenanalyse des Deutschen Jugendinstituts (DJI) zeigt.


Die Statistik hat Unschärfen

In der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik werden die Pflegeverhältnisse der Kinder und Jugendlichen als beendet betrachtet, sobald ein Wechsel der Zuständigkeit der Jugendämter erfolgt. Nicht berücksichtigt wird dabei, dass sich beispielsweise auch bei einem Wohnortwechsel der leiblichen Eltern die Zuständigkeit verändern kann, was aber nur in seltenen Fällen bedeutet, dass das Kind gleichzeitig zu den leiblichen Eltern zurückkehrt. Der Zeitzähler im neu zuständigen Jugendamt wird damit wieder auf Null gesetzt, obwohl die Hilfe unverändert fortgeführt wird. Im Fall der Vollzeitpflege kommt hinzu, dass sich die Zuständigkeit des Jugendamts auch dann ändert, wenn ein junger Mensch mindestens zwei Jahre bei einer Pflegeperson lebt, ein Verbleib auf Dauer zu erwarten ist und der gewöhnliche Aufenthalt der Pflegeperson von dem der Eltern abweicht (§ 86, Absatz 6 SGB VIII). In diesem Fall ist nicht mehr das Jugendamt der leiblichen Eltern zuständig, sondern jenes der Pflegeeltern.

Angesichts dieser verwaltungstechnischen Praxis ist davon auszugehen, dass die Dauer der Fremdpflege nicht selten unterschätzt wird. Bei 11 Prozent der Pflegeverhältnisse in Deutschland, die im Jahr 2008 in der Statistik als neu begonnene Hilfen dokumentiert wurden, änderte sich lediglich die Zuständigkeit. Gleichzeitig mussten 17 Prozent der Hilfen im Sinne der Statistik für beendet erklärt werden, obwohl der Fall lediglich an ein anderes Jugendamt abgegeben wurde. Diese Handhabung verzerrt im Übrigen nicht nur die Angaben zur Verweildauer eines Kindes in der Pflegefamilie, sondern auch die in der Statistik ausgewiesene Anzahl von begonnenen und beendeten Hilfen. Mithilfe der Mikrodaten der Kinder- und Jugendhilfestatistik lassen sich diese Ungenauigkeiten jedoch bereinigen. Schließt man die genannten Fälle bei der Berechnung aus, ergibt sich für das Jahr 2006 eine durchschnittliche Verweildauer von 53 Monaten in Fremdpflege (siehe Tabelle). Zum Vergleich: Das Statistische Bundesamt nennt in den Standardtabellen als Durchschnittswert 48 Monate. Damit wird die Zeit, die Kinder und Jugendliche tatsächlich in den Pflegefamilien verbringen, immerhin um fünf Monate beziehungsweise um 10 Prozent unterschätzt.


Dauer der Fremdpflege

Die Zeitspanne, die Kinder und Jugendliche unterschiedlicher
Altersgruppen durchschnittlich bei ihren Pflegeeltern verbringen,
Angaben in Monaten

Alter bei Bginn der Hilfe
(... bis unter ... Jahre)
   Verweildauer
(Standardabweichung)
0-3                     
3-6                     
6-9                     
9-12                    
12-15                   
15-18                   
18 und älter            
71,0(86,0)    
69,6(72,8)    
62,2(58,1)    
49,9(43,9)    
27,1(26,8)    
18,2(16,2)    
14,6(14,1)    
Insgesamt
52,9(63,9     

Quelle: Mikrodaten der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik,
2005 und 2006 beendete Hilfen; eigene Berechnungen


Wie lange Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien leben, ist sehr unterschiedlich. Deshalb gibt der Durchschnittswert nur eine erste Orientierung, die wenig über die Häufigkeit eines sehr langen oder eines sehr kurzen Aufenthalts in der Pflegefamilie verrät. Der Median ist hingegen robuster gegen Ausreißer. Es ist der Wert, bei dem je 50 Prozent der Pflegekinder darüber und darunter liegen. Demnach verließ die Hälfte der jungen Menschen die Pflegefamilie spätestens nach 22 Monaten. Die andere Hälfte, die nach 22 Monaten immer noch in Hilfe ist, verbleibt im Durchschnitt wesentlich länger.

Kinder im Alter von unter drei Jahren bei Beginn der Pflege bleiben im Durchschnitt 71 Monate, also nahezu sechs Jahre (siehe Tabelle). Danach kehren etliche beispielsweise in die Herkunftsfamilie zurück, andere wechseln in ein Heim (van Santen 2010). Kommen Kinder erst im höheren Alter in die Pflegefamilie, nimmt die Verweildauer ab. Werden Jugendliche beispielweise erst mit über 14 Jahren von ihren leiblichen Eltern getrennt, bleiben sie durchschnittlich nur 14 bis 18 Monate bei den Pflegeeltern. Die sehr große Standardabweichung verdeutlicht, dass die Verweildauer in der Fremdpflege sehr stark variiert (siehe Tabelle). So gibt es nicht nur bei den unter Dreijährigen viele Pflegeverhältnisse, die deutlich kürzer oder länger andauern als der Durchschnittswert suggeriert.


Die Adoleszenz führt häufig zum Bruch

Dabei wird deutlich, dass ab dem 15. Lebensjahr die Wahrscheinlichkeit stark wächst, dass die Jugendlichen ihre Pflegefamilie verlassen. Dies gilt für alle Pflegekinder, unabhängig davon, in welchem Alter sie von ihren leiblichen Eltern getrennt wurden. Denn mit Einsetzen der Adoleszenz steigt zum einen das Bedürfnis der jungen Menschen, sich mit der eigenen Herkunftsfamilie auseinanderzusetzen, zum anderen wachsen die erzieherischen Herausforderungen für die Pflegeeltern. In vielen Studien erweist sich diese Phase als eine Bruchstelle im Hilfeverlauf (Petrat / van Santen 2010).

Bei allen vier Altersgruppen wird außerdem ein nicht unerheblicher Teil der Fremdpflegeverhältnisse bereits kurz nach Beginn wieder beendet. Dies erleben insbesondere Kinder unter drei Jahren. In den ersten zwei Jahren nach Beginn der Pflege nimmt die Wahrscheinlichkeit, dass die Fremdpflege beendet wird, für alle Altersgruppen nahezu kontinuierlich ab. Auch hier offenbart sich ein wesentliches Defizit der amtlichen Statistik, denn sie trifft keine Unterscheidung zwischen Bereitschaftspflege, Kurzzeitpflege oder langfristig angelegten Pflegeformen. Insofern kann nur bei einer Berücksichtigung der Gründe der Beendigung annäherungsweise bestimmt werden, zu welchem Anteil die vielen relativ schnell beendeten Hilfen nur für kurze Zeit geplant waren, vorzeitig abgebrochen oder eine inadäquate Hilfe ausgewählt wurde. Die Befunde zeigen, dass es sich lohnt, verstärkt die Mikrodaten der Kinder- und Jugendhilfestatistik für Auswertungen zu benutzen. Sie ermöglichen eine wesentlich detailliertere Beschreibung der Praxis als die Standardtabellen der amtlichen Statistik und verhelfen damit zu neuen Erkenntnissen. Die Mikrodaten offenbaren aber auch weitere Verbesserungsnotwendigkeiten der Statistik.

Fest steht: Obwohl etliche Pflegeverhältnisse sehr lange halten, fehlt bislang eine familienrechtliche Absicherung in Deutschland. Zwar können die Familiengerichte auf Basis des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) den Verbleib des jungen Menschen in der Pflegefamilie anordnen (§ 1632 Absatz 4 BGB), aber dies kann auch widerrufen werden. Vor diesem Hintergrund hat das Deutsche Jugendinstitut (DJI) vorgeschlagen, die Kinderperspektive zu stärken. Konkret bedeutet dies, die Bestimmungen des BGB mit einer Regelung zu ergänzen, die besagt, dass wenn das Familiengericht das Zusammenleben von Pflegeperson und Kind zu einem auf Dauer angelegten Familienpflegeverhältnis erklärt hat, die Rückkehr zu den leiblichen Eltern nur zulässig ist, wenn sie dem Kindeswohl dient (Kindler u. a. 2010).


Die Individualdaten der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik eröffnen der Forschung eine Vielzahl neuer Erkenntnismöglichkeiten. Der Autor Dr. Eric van Santen ist Grundsatzreferent der Abteilung »Jugend und Jugendhilfe« am Deutschen Jugendinstitut.
Kontakt: santen@dji.de


Literatur

Kindler, Heinz / Helming, Elisabeth / Küfner, Marion / Meysen, Thomas / Sandmeir, Gunda / Thrum, Kathrin (in Druck). Handbuch Pflegekinderhilfe. München

Petrat, Anke / van Santen, Eric (2010): Helfen Hilfen? Internationale Befunde zu Hilfekarrieren in den erzieherischen Hilfen. Zeitschrift für Erziehungswissenschaft, Heft 2, S. 249-271

van Santen, Eric (2010): Predictors of exit type and length of stay in non-kinship family foster care - The German experience. Children and Youth Services Review, Volume 32, pp. 1211-1222


*


Quelle:
DJI-Bulletin Heft 3/2010, Heft 91, S. 21-23
Herausgeber:
Deutsches Jugendinstitut e.V. (DJI)
Nockherstraße 2, 81541 München
Tel.: 089/623 06-0, Fax: 089/623 06-265
E-Mail: info@dji.de
Internet: www.dji.de/bulletins

Das DJI-Bulletin erscheint viermal im Jahr.
Außerdem gibt es jährlich eine Sonderausgabe in
Englisch. Alle Hefte sind kostenlos.


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Dezember 2010