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KIND/185: Gute-Kita-Gesetz - Änderungen am Gesetzentwurf dringend erforderlich (Caritas)


Caritas Pressemitteilung vom 14. Dezember 2018

Gute-Kita-Gesetz

Änderungen am Gesetzentwurf dringend erforderlich


Berlin/Freiburg, 14. Dezember 2018. Der Deutsche Caritasverband (DCV) und sein Fachverband der Verband katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) - Bundesverband bewerten den heute im Deutschen Bundestag zur Verabschiedung vorgelegten Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung kritisch.

"Während der Anhörung im Familienausschuss des Deutschen Bundestages haben sich neun von zehn Sachverständigen gegen den Entwurf des Gesetzes ausgesprochen. Ich kann nicht nachvollziehen, warum die berechtigte Kritik der Expertinnen und Experten in keiner Weise berücksichtigt wurde", so Caritas-Präsident Peter Neher.

So ist nur bei einer dauerhaften Finanzierungsbeteiligung des Bundes gewährleistet, dass die Länder die Qualität der Kindertagesbetreuung beständig weiterentwickeln. Im vorliegenden Entwurf ist die Finanzierungsbeteiligung des Bundes jedoch nach wie vor bis 2022 befristet. Zudem sollen die Zuschüsse des Bundes an die Länder über eine Umverteilung der Umsatzsteueranteile geregelt werden. "Hier sehen wir die Gefahr, dass das Geld nicht zweckgebunden für zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität eingesetzt wird", betont Neher.

"Um eine dauerhafte und nachhaltige Weiterentwicklung der Qualität in Kindertageseinrichtungen sicherzustellen, sind bessere und verbindlichere Rahmenbedingungen notwendig. Hierfür ist es erforderlich, dass ein besserer Personalschlüssel und mehr Zeit für Leitungsaufgaben im Gesetz verbindlich festgeschrieben werden", betont Clemens Bieber. Dies sei aber im vorliegenden Entwurf nicht geregelt, so der Vorsitzende des KTK-Bundesverbandes.

Ebenso kritisieren DCV und sein Fachverband KTK, dass der Gesetzentwurf vorsieht, Maßnahmen zur Entlastung der Eltern bei den Kita-Gebühren als förderfähig anzuerkennen. "Wir befürchten, dass Finanzmittel verloren gehen, die für bessere strukturelle Rahmenbedingungen eingesetzt werden sollten", so Neher. Grundsätzlich befürworten DCV und KTK eine finanzielle Entlastung von Familien. Dies dürfe jedoch nicht zu Lasten der Kita-Qualität gehen. "In der vorliegenden Fassung wird das Gesetz nicht wie beabsichtigt dazu beitragen, Unterschiede zwischen den Ländern abzubauen und gleiche Bedingungen für ein gutes Aufwachsen von Kindern herzustellen", so der Vorsitzende des KTK-Bundesverbandes, Clemens Bieber.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 14. Dezember 2018
Deutscher Caritasverband, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Dezember 2018

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