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LEISTUNGEN/427: Höherer Hartz IV-Regelsatz für Kinder muß ins Konjunkturpaket II (SoVD)


Sozialverband Deutschland - 27. Januar 2009

SoVD: Höherer Hartz IV-Regelsatz für Kinder muss ins Konjunkturpaket II


SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt:

Das heutige Urteil des Bundessozialgerichts bestätigt die seit Jahren immer wieder vorgebrachte Kritik des SoVD an den zu niedrigen und willkürlich festgelegten Hartz IV-Regelsätzen für Kinder und Jugendliche.

Der SoVD fordert die Bundesregierung auf, umgehend Konsequenzen aus diesem Urteil zu ziehen. Im Konjunkturpaket II muss ein höherer Hartz IV-Regelsatz für alle Kinder und Jugendliche vereinbart werden. Bislang sieht das Konjunkturpaket nur vor, dass der Hartz IV-Regelsatz für Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren um zehn Prozent erhöht wird. Dies hat der SoVD von Anfang an als unzureichend kritisiert. Es wäre fatal, wenn die unter 6-jährigen Kinder und die Jugendlichen, die von Hartz IV leben müssen, leer ausgehen. Das wäre nach diesem klaren Urteil erst recht untragbar.

Das Bundessozialgericht hält den Hartz IV-Regelsatz von 60 Prozent für Kinder und 80 Prozent für Jugendliche für verfassungswidrig. Der SoVD hat seit Jahren kritisiert, dass der Regelsatz für Kinder und Jugendliche bei weitem nicht ausreicht, um Essen, Kleidung, Schulbedarf und den Mitgliedsbeitrag im Sportverein zu bezahlen.

Der SoVD fordert die Bundesregierung auf, umgehend einen bedarfsgerechten Hartz IV-Regelsatz für Kinder und Jugendliche zu verabschieden, der die soziale Teilhabe und die Entwicklungschancen der Kinder und Jugendlichen sichert.

V.i.S.d.P.: Dorothee Winden


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 6 / 2009, 27. Januar 2009
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Januar 2009