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LEISTUNGEN/492: Kompromiss bei Hartz IV (BMAS)


Bundesministerium für Arbeit und Soziales - 21. Februar 2011

Kompromiss bei Hartz IV


Union und FDP in Bund und Ländern haben sich mit der SPD in Bund und Ländern am frühen Montagmorgen, 21.02.2011, auf einen Kompromiss beim Gesetz über die Neugestaltung von Leistungen für Langzeitarbeitslose und deren Kinder geeinigt. Über das Ergebnis werden - nach Beschluss durch den Vermittlungsausschuss am Dienstag, 22. Februar 2011 - nun der Bundestag und dann voraussichtlich am Freitag, 25. Februar 2011, in einer Sondersitzung der Bundesrat abstimmen.

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen zum Kompromiss bei den Hartz IV-Verhandlungen:

"Das Ergebnis ist sehr gut, anders als der lange Verhandlungsweg dorthin. Ich freue mich, dass unter dem Strich die Kinder und die Kommunen die Hauptgewinner sind. Das Bildungspaket bringt allen bedürftigen Kindern Teilhabe und vor allem endlich mehr Chancen, selbst aus dem Kreislauf vererbter Armut herauszukommen. Alle Grundsicherungsempfänger bekommen das Existenzminimum: genau, fair und gerecht ausgerechnet; nicht willkürlich, nach Kassenlage oder nach Gutdünken. Der Grundgedanke: Wir wollen die Betroffenen aus Hartz IV herausholen und sie nicht mit Geld dauerhaft alimentieren. Das Ringen war eindeutig zu zäh, aber es hat sich im Ergebnis gelohnt. Mit dem Bildungspaket schlagen wir ein neues Kapitel in der Sozialgeschichte auf."

Die wichtigsten Bestandteile der Einigung auf einen Blick:



Bildungspaket:

- wird auch für Kinder von Familien, die Wohngeld beziehen (zusätzlich 160 000 Kinder), gewährt

- Die Trägerschaft geht komplett auf die Kommunen über.

- Der Bund stellt auf dem Weg der Beteiligung an den Kosten der Unterkunft den Kommunen 2011, 2012 und 2013 jeweils 400 Millionen Euro für das Mittagessen von Kindern in Hortbetreuung und für Schulsozialarbeit zur Verfügung.

- Das Gesamtvolumen von 1,6 Mrd. Euro (ab 2014: 1,2 Mrd. Euro) pro Jahr (inklusive Verwaltungskosten und Übernahme der Kosten für die Warmwasseraufbereitung) wird über die Beteiligungsquote des Bundes an den "Kosten der Unterkunft" (KdU) im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende den Kommunen erstattet. Die Erstattung der Leistungsausgaben für das Bildungspaket wird auf Basis der Ist-Kosten jährlich fortlaufend angepasst.

- In einem Drei-Stufen-Modell werden die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auf Dauer durch den Bund übernommen. Das entspricht allein 2012 bis 2015 einer Nettoentlastung der Kommunen von 12,24 Mrd. Euro.



Regelsätze:

- Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeit und Übungsleiter werden auf den Regelsatz in Höhe einer Obergrenze von 175 Euro monatlich nicht angerechnet.

- Kosten für die Warmwasseraufbereitung werden im Rahmen der Kosten der Unterkunft oder als Mehrbedarf neben dem Regelsatz durch den Bund übernommen.

- Der Regelsatz steigt rückwirkend zum 1. Januar 2011 um fünf und am 1. Januar 2012 als einmaliger Inflationsausgleich vor dem Hintergrund der Veränderung der Anpassungszeiträume (1. Januar statt bisher 1. Juli) um drei Euro. Unabhängig davon erfolgt zum selben Zeitpunkt die im Gesetz geplante Regelsatzanpassung zum 1. Januar 2012 aufgrund der Lohn- und Preisentwicklung von Juli 2010 bis Juni 2011 im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres.

- Der Regelsatz für die Regelbedarfsstufe 3 wird dahingehend überprüft, ob Menschen mit Behinderung ab dem 25. Lebensjahr abweichend von der bisherigen Systematik den vollen Regelsatz erhalten können.



Mindestlohnregelungen:

- Einführen einer absoluten Lohnuntergrenze für die Zeitarbeit im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz für Entleihzeiten und verleihfreie Zeiten.

- Der Grundsatz des "Equal Pay" gilt schon heute in der Zeitarbeitsbranche. Die Tarifvertragsparteien entscheiden einvernehmlich und frei darüber, ob sie davon abweichen wollen.

- Einführen einer Günstigkeitsklausel: Liegt in einem Entleihbetrieb die Equal-Pay-Marke unter der festzulegenden Lohnuntergrenze in der Leih- und Zeitarbeit, so ist für die Entlohnung des Leiharbeitnehmers der Mindestlohn in der Leiharbeit maßgebend.

- Ermöglichen eines branchenspezifischen Mindestlohns im Wach- und Sicherheitsgewerbe (einschließlich Geld- und Werttransporte), sowie der Aus- und Weiterbildung nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz.


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Quelle:
Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit Nr. 5 vom 21.02.2011
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Februar 2011