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LEISTUNGEN/503: Bund, Länder und Kommunen wollen Umsetzung des Bildungspakets verbessern (BMAS)


Bundesministerium für Arbeit und Soziales - 21. April 2011

Von der Leyen:
"Ich möchte, dass die Kinder schnell zu ihrem Recht kommen."

Bund, Länder und Kommunen wollen Umsetzung des Bildungspakets verbessern


Um drei Wochen nach Inkrafttreten des Gesetzes eine erste Zwischenbilanz zu ziehen und über Verbesserungsbedarf zu beraten, sind heute Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, der Länder und Bundessozialministerin Ursula von der Leyen zu einem "Runden Tisch - Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets" zusammengekommen. Teilgenommen haben unter anderem für die Länder die Landessozialministerinnen Aygül Özkan und Manuela Schwesig sowie in Vertretung der kommunalen Spitzenverbände Hans-Günter Henneke, Gerd Landsberg und Monika Kuban.

Ursula von der Leyen: "Das Treffen heute hat gezeigt: Bund, Länder und Kommunen sind sich der gemeinsamen Verantwortung bewusst, dass das Bildungspaket so schnell wie möglich zu den Kindern kommt. Es geht dabei nicht nur darum, dass auf allen Ebenen Öffentlichkeitsarbeit und allgemeine Information über die Leistungen des Bildungspakets verstärkt werden. Es geht auch um das große gemeinsame Ziel und den Auftrag des Verfassungsgerichts, bedürftigen Kindern Bildung und Teilhabe zu sichern. Geldleistungen haben über Jahrzehnte die Chancen dieser Kinder nicht wesentlich verbessert. Das Bildungspaket ist neu, es verlangt Initiative der Verwaltung wie auch der Eltern. Es ist eine große Chance für bedürftige Kinder, aus dem Teufelskreis von Armut und Bildungsarmut auszubrechen. Dafür sollten sich alle Beteiligten auf allen Ebenen stark machen."

Erkenntnisse und Ergebnisse des Runden Tisches:

Nach Angaben der kommunalen Spitzenverbände steigen die Zahlen der Inanspruchnahme spürbar an. Bei einer Blitzumfrage des Deutschen Städtetags am 18. April 2011 lag die Quote bereits gestellter Anträge zwischen zwei und 35 Prozent.

In vielen Kommunen gibt es vorbildliches, großes Engagement sowie den festen Willen, die übertragene Verantwortung für die Umsetzung des Bildungspakets gut wahrzunehmen. Das ist aber noch nicht flächendeckend der Fall und nicht alle haben frühzeitig damit begonnen.

Viele Kommunen haben bereits begonnen, Eltern in Hartz IV über direkte Anschreiben mit konkreten Angaben zum örtlichen Ansprechpartner samt Telefonnummern und Öffnungszeiten - oft schon mit Antragsformular im Umschlag - anzusprechen. Dieses Vorgehen soll verstärkt werden.

Ursula von der Leyen: "Das ist vorbildlich, und ich bin froh über die Einigkeit am Runden Tisch, dass Anschreiben ein kluger Weg zur direkten Information der Eltern sind. Diese Beispiele sollten Schule machen."

Über ein gestuftes Infokonzept sollen möglichst alle anspruchsberechtigten Familien erreicht werden. Vereinbart ist, dass nicht nur per Post auf das Bildungspaket aufmerksam gemacht werden kann, sondern dass bestehende Strukturen genutzt werden, um in Kitas oder Schulen über Leistungen, lokale Angebote und Anträge zu informieren.

Eltern, die auch auf diesem Weg über Wochen nicht erreicht werden, sollen persönlich von ihren Fallmanagern in den Jobcentern auf die Inanspruchnahme des Bildungspakets angesprochen werden ("Hinwirkungspflicht" der Jobcenter gem. § 4 Abs. 2 Satz 4 SGB II).

Ursula von der Leyen: "Weil die Familien unterschiedlich sind, brauchen wir auch eine gestufte Ansprache. Eine Alleinerziehende, die sich ohnehin für die Bildung ihrer Kinder krummlegt, kommt vielleicht schon mit den Kontaktdaten des Ansprechpartners auf dem Amt zurecht. Bildungsfernere Familien erreichen wir erfolgreicher, wenn wir dorthin gehen, wo die Kinder sind. Die wirklich schwierigen, bildungsfernen Eltern, die weder auf Briefe reagieren noch bei einem Elternabend in Schule oder Kita auftauchen, trifft man ganz sicher im Jobcenter, wo sie sich zur Arbeitsvermittlung melden müssen. Diese Chance können wir nutzen, damit auch diese Kinder das Bildungspaket bekommen."

Die Frist für die rückwirkende Beantragung der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets soll bis zum 30. Juni 2011 verlängert werden. Dafür leitet das Bundessozialministerium jetzt die erforderlichen gesetzgeberischen Schritte ein (s.u. "Wie funktioniert die rückwirkende Erstattung?").

Ursula von der Leyen: "Das Gesetz ist erst seit wenigen Wochen in Kraft. Zu viele Familien haben noch nicht mitbekommen, dass sie nicht nur jederzeit für die Zukunft das Bildungspaket beantragen können, sondern auch befristet Ausgaben seit dem Jahresanfang, etwa für Vereinsbeiträge oder einen Schulausflug, erstattet bekommen können. Deswegen ist es richtig, die Antragsfrist bis Ende Juni zu verlängern."

Neben der ohnehin vorgesehenen mittelfristigen Wirkungsforschung für das Bildungspaket müssen auch regelmäßig Daten über die Inanspruchnahme in den Städten und Gemeinden erfasst und veröffentlicht werden. Dieses wird fortlaufend geschehen.

Ursula von der Leyen: "Es ist wichtig, ein genaues und aktuelles Bild über das Geschehen vor Ort in den Kommunen zu haben, damit wir stetig nachbessern und unterstützen können, wenn es hakt. Wir treffen uns am Runden Tisch vor den Sommerferien wieder, um eine weitere Zwischenbilanz zu ziehen."

Die gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit zum Bildungspaket wird ausgebaut und noch besser aufeinander abgestimmt (z.B. Internetpräsenz vor Ort, Kino, Plakate, Broschüren etc.).

Bund, Länder und Kommunen erstellen einen Frage-Antwort-Katalog für Leistungsträger vor Ort. Damit soll den Kommunen und den Anbietern von Leistungen schnell Klarheit und Sicherheit darüber gegeben werden, welche Wege möglich sind, um eine einfache und praktikable Umsetzung des Bildungspakets sicherzustellen.

Am 28. Juni 2011 wird ein Tag der Jobcenter mit einem Schwerpunkt "Umsetzung Bildungspaket" stattfinden (auch Optionskommunen sind eingeladen).

Was ist bereits zur Unterstützung der Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets geschehen:

Öffentlichkeitsarbeit für Leistungsberechtigte und Multiplikatoren (Lehrer, Kitas, Vereine, Stiftungen etc.):

Kampagne Bildungspaket des BMAS (Laufzeit bis Herbst, Kosten rund 3 Mio. Euro) mit Anzeigen zum Start in überregionalen Tageszeitungen, später in Pädagogik-Fachzeitschriften, Online-Marketing auf Nachrichtenportalen, deutschlandweite Plakatierung und Kinospots, umfangreiches Internetangebot (www.bildungspaket.bmas.de).

- personelle Aufstockung des Servicetelefons, das über neue Leistungen informiert

Für Kommunen:

BMAS hat bei Kreisen und kreisfreien Städten die Koordinatoren des Bildungspakets vor Ort erfragt. An die Koordinatoren wurde Informationsmaterial des BMAS zum Bildungs- und Teilhabepaket verschickt, verbunden mit dem Angebot, dieses nachzubestellen. Die Nachfrage ist groß, die ersten Auflagen der Broschüren und Flyer werden in mehreren Sprachen nachproduziert.

BMAS stellt Ländern und kommunalen Spitzenverbänden über den Bund-Länder-Ausschuss auf Wunsch Leitfäden für Partneransprache und regionale Pressearbeit zur Verfügung.

Alle Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Bildungspaketes wurden seit Herbst 2010 sowohl mit den Ländern als auch mit den kommunalen Spitzenverbänden permanent und zeitnah in der AG "Bildung & Teilhabe" des Bund-Länder-Ausschusses für die Jobcenter behandelt. Dieser Prozess wird fortgesetzt.

Wie funktioniert die rückwirkende Erstattung?

Die Kosten für Lernförderung, Mittagessen in Schule, Hort und Kita, eintägige Schulausflüge oder die Mitgliedschaft im Verein werden ab sofort von den Kommunen, in der Regel im Jobcenter, übernommen. Eine rückwirkende Erstattung zum 1. Januar 2011 ist möglich, wenn Eltern bei den entsprechenden Stellen bis zum jetzt geplanten 30. Juni 2011 Anträge einreichen und Belege vorlegen.

Mittagessen in Kita, Schule und Hort: Antrag in der Regel bei Kommune im Jobcenter. Nachweis, dass Kind im Zeitraum Januar bis Mai fortlaufend oder zeitweise am gemeinsamen Mittagessen teilgenommen hat. Monatlicher Pauschalbetrag von 26 Euro, Eigenanteil von 1 Euro pro Mittagessen.

Kultur, Sport, Freizeitaktivitäten: 10 Euro pro Kind und Monat bei Nachweis, dass Kind Mitglied in einem Verein war oder an Kursen teilgenommen hat. Monatliches Budget kann auch für (teurere) Teilnahme an Freizeiten angespart werden.

Eintägige Ausflüge in Schule und Kita: Kosten für Ausflüge im Zeitraum Januar bis Mai 2011 bei Teilnahmebescheinigung von Schule oder Kita.

- Lernförderung: Bedarfsbescheinigung von Lehrerin oder Lehrer und Beleg über erfolgte Lernförderung.

Schulbedarf: Die erste Auszahlung (70 Euro) erfolgt zum 1. Schulhalbjahr im August 2011, die zweite (30 Euro) erfolgt zum 2. Schulhalbjahr.

Schulbeförderung: Zuschuss zur Monatskarte (wenn z.B. die Monatskarte auch privat genutzt werden kann) oder gesamte Kostenübernahme, z.B. wenn damit ausschließlich der Schulbus genutzt wird. Voraussetzung ist, dass die Beförderung zur nächstgelegenen Schule erforderlich ist und die Kosten nicht von anderen übernommen werden.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 16 vom 21. April 2011
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. April 2011