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LEISTUNGEN/524: Niedriglohn bei hohen Mieten untersucht - Trotz Vollzeitarbeit unter Hartz IV (idw)


Universität Duisburg-Essen - 03.06.2013

UDE: Niedriglohn bei hohen Mieten untersucht - Trotz Vollzeitarbeit unter Hartz IV



Hohe Mieten führen in vielen deutschen Städten dazu, dass auch Vollzeitbeschäftigte aufstocken müssen. Um netto mindestens den Grundsicherungsbedarf zu erreichen, muss ein Single brutto 7,98 Euro verdienen (im Bundesdurchschnitt im Januar 2013). Lebt er in München, braucht er dafür schon zwischen 9,66 und 10,93 Euro. Das zeigen aktuelle Untersuchungen des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen (UDE), die soeben im Informationsportal Sozialpolitik aktuell veröffentlicht wurden.

Wer in Deutschland mit seinem Netto-Einkommen einschließlich Wohngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag weniger als das Existenzminimum verdient, hat Anspruch auf soziale Unterstützung. In Modellrechnungen hat das IAQ Grundsicherungsbedarf und Bruttoarbeitsentgelt für verschiedene Haushaltsgrößen und Mietrichtwerte verglichen. Daraus wurden die jeweils notwendigen Stundenlöhne bei Vollzeitarbeit (37,7 Stunden/Woche) ermittelt. Danach muss in einem Paar-Haushalt ein Alleinverdiener 10,18 Euro pro Stunde erhalten, um nach Abzug von Beiträgen und Steuern das Hartz IV-Niveau zu erreichen. Sind Kinder zu versorgen, wird der Verdienst zwar um Kindergeld, Wohngeld und Kindergeldzuschlag aufgestockt - dennoch liegt der Schwellenwert zwischen 10,65 und 16,43 Euro (Richtwert München), um auf das Grundsicherungsniveau zu kommen.

Wie die Analysen des IAQ zum Niedriglohnsektor in Deutschland zeigen, unterschreiten viele Geringverdiener die erforderlichen Stundenlohnsätze zum Teil deutlich. "Der hohe Anteil der so genannten Aufstocker auch bei Vollzeitbeschäftigten ist insofern eine unmittelbare Folge niedriger Stundenlöhne und hoher Mieten", stellt Prof. Dr. Gerhard Bäcker fest. "Dabei ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen: Denn viele wissen nicht, ob und in welcher Höhe sie Ansprüche auf Leistungen nach dem SGB II haben." Auch die Jobcenter informieren hier nicht gezielt. Bäcker geht davon aus, dass viele Betroffene versuchen, ihr Niedrigeinkommen - bei voller Arbeitszeit - durch Überstunden und Nebenjobs aufzubessern.

Weitere Informationen:
http://www.sozialpolitik-aktuell.de

Redaktion: Claudia Braczko

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/de/institution801

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Universität Duisburg-Essen, Katrin Koster, 03.06.2013
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Juni 2013