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LEISTUNGEN/546: Ostbeauftragte Gleicke - Hilfen für DDR-Heimkinder gesichert (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Berlin, 25. Februar 2015

Ostbeauftragte Gleicke: Hilfen für DDR-Heimkinder gesichert

- Kabinett beschließt Finanzierung des Heimkinderfonds Ost -


Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung die Aufstockung des Fonds "Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990" (Heimkinderfonds Ost) auf bis zu 364 Millionen Euro sowie eine Verlängerung der Fondslaufzeit bis zum 31. Dezember 2018 beschlossen. Dazu die Ostbeauftragte der Bundesregierung, Iris Gleicke:

"Das ist ein guter Tag für uns alle! Ich danke insbesondere Bundesministerin Manuela Schwesig für ihren couragierten Einsatz. Bund und ostdeutsche Länder leisten mit der Mittelaufstockung einen entscheidenden Beitrag zur materiellen Wiedergutmachung des in DDR- Heimen erlittenen systematischen Unrechts. Für die Betroffenen prägen die elementaren, oftmals gewaltsamen Erfahrungen aus ihrer Kindheit in staatlichen Heimen bis heute ihr Leben. Jetzt besteht für sie endlich Rechtssicherheit über Hilfen, die sie aus dem Fonds erhalten können. Ganz besonders wichtig ist mir, dass der Fonds ohne Veränderung der Leistungskriterien aufgestockt wird. Dafür habe ich mich mit Nachdruck eingesetzt. So gibt es keine Abstriche bei Hilfen für die Betroffenen."

In der DDR waren zwischen 1949 und 1990 etwa 495.000 Kinder und Jugendliche in Heimen untergebracht, darunter etwa 135.000 in den berüchtigten Spezialheimen und Jugendwerkhöfen. Zwischen Anfang Juli 2012 (Start des Fonds) und Ende September 2014 (Anmeldeschluss) hatten sich rund 27.500 Betroffene mit ihrem Hilfebedarf an den Fonds gewandt. Aus diesem erhalten Betroffene individuelle materielle Hilfen zur Überwindung der Folgeschäden (z. B. Unterstützung für Aufarbeitung und Qualifizierung, medizinisch-therapeutische Hilfen, Hilfen zur Sicherung eines selbstbestimmten Lebens im Alter, Hilfen in sozialen Notlagen) und Ausgleichszahlungen, wenn die Betroffenen während ihrer Heimunterbringung Arbeiten verrichten mussten, für die keine Sozialversicherungsabgaben gezahlt wurden, so dass ihnen Rentenansprüche entgangen sind.


Weitere Informationen unter:
www.fonds-heimerziehung.de/angebote-fuer-betroffene/fonds-heimerziehung-in-der-ddr.html.

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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 25. Februar 2015
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Internet: http://www.bmwi.de facebook twitter google youtube
E-Mail: info@bmwi.bund.de
Telefon: 030-186150


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Februar 2015

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