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LEISTUNGEN/550: Zur Anhebung des steuerlichen Freibetrags für Alleinerziehende (Caritas)


Caritas Pressemitteilung vom 23. April 2015

Erhöhung des Steuerfreibetrags und Kinderzuschlags

Neue Regelung des Kinderzuschlags erforderlich


Berlin, 23. April 2015. "Die Anhebung des steuerlichen Freibetrags für Alleinerziehende ist ein wichtiges Signal für mehr Gerechtigkeit in der deutschen Familienpolitik", kommentiert Caritas-Präsident Peter Neher die heutige Beratung des Gesetzentwurfs im Bundestag. "Auch die vorgesehene Erhöhung des Kinderzuschlags um 20 Euro ist zu begrüßen."

Doch immer noch profitieren zu wenige Familien von dieser Leistung. Die Caritas kritisiert, dass die Einkommensgrenzen, innerhalb derer der Kinderzuschlag gezahlt wird, zu eng gefasst sind. So verlieren Familien, die nur wenige Euro über der Höchsteinkommensgrenze liegen, sofort den Anspruch auf Kinderzuschlag. Dies führt zu der für Familien frustrierenden Erfahrung, dass das Gesamteinkommen der Familie trotz eines höheren Verdienstes sinkt. Um dies zu verhindern, ist eine Regelung erforderlich, bei der der Kinderzuschlag mit steigendem Einkommen der Familie langsam abschmilzt und nicht abrupt beendet wird.

"Um arme Familien besser zu unterstützen, fordern wir daher, den Kinderzuschlag zu einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung auszubauen", so Neher. So würden mindestens 113.000 Familien mehr als heute vom Kinderzuschlag profitieren. Auch für Alleinerziehende wäre das eine deutliche Verbesserung, denn rund 38 Prozent mehr alleinerziehende Mütter und Väter hätten dann Anspruch auf den Kinderzuschlag.

Der Deutsche Caritasverband hat konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung des Kinderzuschlags erarbeitet. Das ausführliche Konzept des Deutschen Caritasverbandes zum Kinderzuschlag und die Stellungnahme zum Referentenentwurf können Sie herunterladen.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 23. April 2015
Deutscher Caritasverband e.V.
Berliner Büro - Pressestelle
Haus der Deutschen Caritas
Reinhardtstraße 13, 10117 Berlin
Redaktion:
Claudia Beck (Verantwortlich)
Telefon: 030/284447-42, Telefax: 030/284447-55
E-Mail: pressestelle@caritas.de
Internet: www.caritas.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. April 2015

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