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LEISTUNGEN/560: Studie belegt Unterdeckung von Stromkosten bei Arbeitslosengeld II (Caritas)


Caritas Pressemitteilung vom 17. Dezember 2015

Studie zu Energiearmut

Gemeinsame Studie von Caritas und ZEW belegt Unterdeckung von Stromkosten bei Arbeitslosengeld II


Berlin, 17. Dezember 2015. Die staatlichen Leistungen reichen nicht aus, um die Stromkosten von Haushalten zu decken, die Arbeitslosengeld II beziehen. Das ist das Ergebnis einer gemeinsamen Studie des Deutschen Caritasverbandes und des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW). Grundlage dieser Studie sind Daten, die im Rahmen von Energieberatungen im Projekt Stromspar-Check Plus des Deutschen Caritasverbandes erhoben wurden.

Abhängig von der Größe eines Haushalts fehlen monatlich fünf bis elf Euro im Budget für Strom, die nicht durch den Regelbedarf abgedeckt sind. Noch stärker zeigt sich die finanzielle Lücke bei Haushalten, die ihr warmes Wasser mit einem Boiler erzeugen. Hier fehlen im Schnitt zusätzlich neun bis 19 Euro monatlich gegenüber den zugrunde gelegten Pauschalen für Warmwasser.

"Hier besteht dringender Handlungsbedarf", macht Caritas-Präsident Peter Neher deutlich. "Es kann nicht sein, dass Alleinstehende und Familien, die von Arbeitslosengeld II leben müssen, ihre Stromkosten dadurch finanzieren, dass sie an der Kleidung oder am Essen sparen. Und im schlimmsten Fall sogar "im Dunkeln" sitzen, wenn ihnen der Strom abgestellt wird."

In den kommenden Wochen wird der Regelbedarf vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales neu berechnet. Der Deutsche Caritasverband fordert eine Berechnung des Stromanteils im Regelbedarf, der sich an der tatsächlichen Situation der Menschen orientiert. Auch die Pauschalen für die dezentrale Warmwasseraufbereitung müssen dringend erhöht werden. "Die Bundesregierung hat bei der jetzt anstehenden Neuberechnung der Regelbedarfe die Chance, hier eine dringend notwendige Korrektur vorzunehmen und die Engpässe in der Finanzierung von Haushaltsstrom zu beseitigen", fordert Neher.

Dass die zu niedrig berechneten Stromkosten konkrete Auswirkungen haben können, zeigt sich in der Arbeit der Beratungsstellen der Caritas sehr deutlich. "Stromsperren zu verhindern bzw. sie aufheben zu lassen und Betroffene bei der Regulierung ihrer Stromschulden zu beraten, ist in den letzten Jahren leider zum Alltag in der Beratungsarbeit geworden", macht Neher deutlich. Notwendig sei daher, vor Ort mit Einverständnis der Stromverbraucher und unter Einbindung aller Akteure ein Verfahren zu entwickeln, um die Versorgung mit Strom aufrechtzuerhalten bzw. zügig wiederherzustellen und ausstehende Schulden zu regulieren.


Zum Download stehen für Sie die aktuelle Position des Deutschen Caritasverbandes zur Bekämpfung von Energiearmut und die gemeinsame Studie des ZEW bereit:
www.caritas.de/energiearmut

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Quelle:
Pressemitteilung vom 17. Dezember 2015
Deutscher Caritasverband e.V.
Berliner Büro - Pressestelle
Haus der Deutschen Caritas
Reinhardtstraße 13, 10117 Berlin
Redaktion:
Claudia Beck (Verantwortlich)
Telefon: 030/284447-42, Telefax: 030/284447-55
E-Mail: pressestelle@caritas.de
Internet: www.caritas.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Dezember 2015

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