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LEISTUNGEN/645: Hartz IV-Urteil nimmt den Gesetzgeber in die Pflicht (SoVD)


Sozialverband Deutschland - 5. November 2019

Hartz IV-Urteil nimmt den Gesetzgeber in die Pflicht


Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz IV-Sanktionen erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:

"Für die Menschen im Hartz IV-Bezug bedeutet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts mindestens eine Chance auf mehr Gerechtigkeit. So viel lässt der Karlsruher Richterspruch jetzt schon erkennen:

Die zum Teil verfassungswidrigen Sanktionen gehören auf den Prüfstand, weil der Staat die Existenzgrundlage seiner Bürgerinnen und Bürger gewährleisten muss. Zudem kann die Politik nun die Augen nicht länger davor verschließen, dass die bisherige Sanktionslogik arbeitsmarktpolitisch verheerend ist. Insbesondere Langzeitarbeitslose benötigen zielgenaue Unterstützung. Richtig wäre es daher, die Wege in die Beschäftigung zu erleichtern, anstatt sie durch Strafen zu erschweren.

Der Gesetzgeber steht ab sofort in der Pflicht, aus den Vorgaben der Verfassungshüter die richtigen Schlüsse zu ziehen. Nötig ist eine grundlegende arbeitsmarktpolitische Wende, die verbesserte Leistungen bei Arbeitslosigkeit und organisatorische Reformen umfasst. Dann würden sich Sanktionen künftig erübrigen."

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Quelle:
Sozialverband Deutschland e.V.
Pressemitteilung Nr. 38/2019 vom 5. November 2019
Sozialverband Deutschland, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. November 2019

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