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MELDUNG/004: Gesetz zur Stabilisierung der Sozialen Sicherungssysteme (BMF)


Bundesministerium der Finanzen (BMF) - Newsletter vom 16. Dezember 2009

Schutzschirm für Arbeitnehmer
Kabinett beschließt Gesetz zur Stabilisierung der Sozialen Sicherungssysteme


Obwohl sich die wirtschaftliche Lage weiter aufhellt und die Konjunktur sich langsam zu erholen scheint: Die Wirtschaftskrise ist noch nicht ausgestanden. Trotz der gemeinsamen Anstrengungen von Politik und Wirtschaft konnte der Verlust von Arbeitsplätzen nicht verhindert werden; im kommenden Jahr droht ein weiterer Anstieg der Arbeitslosigkeit. Die Krise hat zu Mindereinnahmen in der Arbeitslosen- und gesetzlichen Krankenversicherung geführt. Diese Finanzierungslücken müssen gefüllt werden. Dazu wird die Bundesregierung mit dem Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetz einen Schutzschirm für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer spannen. Das hat das Bundeskabinett am 16. Dezember 2009 beschlossen.

Mit dem neuen Gesetz verwirklicht die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag festgehaltene Ziel, die Beitragssätze und damit die Lohnnebenkosten zu stabilisieren, um so die Arbeitnehmer noch besser vor den Auswirkungen der Krise zu schützen und weitere wirtschaftliche Belastungen zu vermeiden.


Defizite ausgleichen - Stabilität schaffen

Konkret bedeutet dies, dass die Bundesagentur für Arbeit im kommenden Jahr anstelle des bisher vorgesehenen Darlehens einen Zuschuss erhält, um ihre Mindereinnahmen auszugleichen. Der entsprechende Zuschussbedarf wird sich zum Jahresende 2010 voraussichtlich auf 16 Mrd. Euro belaufen. Auf diese Weise wird der Haushalt der Bundesagentur - im Gegensatz zu einem Darlehen - nicht mit einer späteren Rückzahlungsverpflichtung belastet. Auch die gesetzlichen Krankenversicherungen wurden nicht von der Krise verschont und hatten erhebliche finanzielle Ausfälle zu verkraften. Daher wird die Bundesregierung im Jahr 2010 einen weiteren Zuschuss zum Gesundheitsfonds in Höhe von 3,9 Milliarden Euro leisten. Damit leistet die Bundesregierung einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der sozialen Sicherungssysteme in Krisenzeiten und hilft dabei, die Kaufkraft der Arbeitnehmer zu erhalten.


Rücklagen schützen

Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Gesetzes ist ein verbesserter Schutz von finanziellen Altersrücklagen bei Beziehern von Arbeitslosengeld II. Hierzu werden die Freibeträge für Altersvorsorgevermögen von 250 Euro auf 750 Euro je vollendetem Lebensjahr erhöht. So will die Koalition verhindern, dass Arbeitssuchende, die aufgrund der ungünstigen wirtschaftlichen Umstände auf Arbeitslosengeld II angewiesen sind, schon nach relativ kurzer Zeit auf ihre Rücklagen zugreifen müssen, die sie für ihre Altersvorsorge gebildet haben. Neben der gesetzlichen und der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge (vor allem Riester-Rente) soll dies stärker als bisher auch für Ansprüche gelten, mit denen unwiderruflich für das Alter vorgesorgt wurde.


Unterstützung für Milch erzeugende Landwirte

Im landwirtschaftlichen Bereich ist die Situation auf dem Milchmarkt durch eine gravierende Marktkrise gekennzeichnet, die bei den Erzeugern zu erheblichen Einkommensrückgängen und Liquiditätsschwierigkeiten geführt hat. Vor diesem Hintergrund soll - in Übereinstimmung mit den EU-rechtlichen Vorgaben - mit einem Milch-Sonderprogrammgesetz ein Bündel einkommenswirksamer Maßnahmen umgesetzt werden, die teils den Milcherzeugern insgesamt, teils speziell den Milcherzeugern auf Grünland zugute kommen.


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Quelle:
BMF-Newsletter vom 16.12.2009
Herausgegeben vom Referat K (Kommunikation) des
Bundesministeriums der Finanzen (BMF)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Dezember 2009