Schattenblick →INFOPOOL →POLITIK → SOZIALES

MELDUNG/033: Ratifikation des Fakultativprotokolls zum UN-Sozialpakt gefordert (Menschenrechtsinstitut)


Deutsches Institut für Menschenrechte - 2. Mai 2011

Menschenrechtsinstitut fordert Ratifikation des Fakultativprotokolls zum UN-Sozialpakt


Berlin - Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt der Bundesregierung, die Prüfung des Fakultativprotokolls zum UN-Sozialpakt auf Ressortebene abzuschließen und das Protokoll zu ratifizieren. "Die Regierung sollte das Fakultativprotokoll zum UN-Sozialpakt zeichnen und ratifizieren, um Deutschlands bisheriger Rolle als Fürsprecher der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte auf internationaler Ebene gerecht zu werden", erklärte Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, anlässlich der bevorstehenden Anhörung zum 5. deutschen Staatenbericht zum UN-Sozialpakt am 6. Mai in Genf. Mit der Ratifikation des Fakultativprotokolls könne Deutschland erneut einen bedeutenden Beitrag leisten, um alle Menschenrechte in ihrer Unteilbarkeit und Gleichwertigkeit im nationalen wie im internationalen Bereich zu stärken, so Rudolf weiter.

Claudia Mahler, wissenschaftliche Mitarbeiterin des Instituts, betont in ihrem heute veröffentlichten "aktuell" zum Fakultativprotokoll zum UN-Sozialpakt, Deutschland habe die Entstehung des Fakultativprotokolls positiv vorangetrieben. Daher sei es unverständlich, dass die Bundesregierung nun mit der Ratifikation zögere. "Durch eine Ratifikation des Protokolls kann Deutschland die Ernsthaftigkeit seines Engagements unter Beweis stellen." Das Risiko, sich einem Individualbeschwerdeverfahren stellen zu müssen, wie es das Fakultativprotokoll vorsehe, sei deutlich geringer, als durch weiteres Zögern international an Ansehen zu verlieren.

Deutschland ist seit 1973 Vertragsstaat des UN-Sozialpaktes (Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte) und alle wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte, beispielsweise das Recht auf Bildung und das Recht auf soziale Absicherung, sind bereits in Deutschland geltende Rechte. Seit dem 24. September 2009 ist die Zeichnung und Ratifikation des Fakultativprotokolls möglich. Das Protokoll sieht unter anderem die Möglichkeit zur Individualbeschwerde beim Ausschuss des UN-Sozialpaktes vor. Deutschland hatte bereits Ende 2008 begonnen, die erforderlichen gesetzlichen Anpassungen durch die zuständigen Ressorts zu prüfen. Die Diskussionspunkte zur Prüfung der Ratifikation sind im "aktuell 02/2011" von Claudia Mahler dargelegt.

aktuell 02/2011: Das Fakultativprotokoll zum UN-Sozialpakt - Warum die Ratifikation durch Deutschland notwendig ist
Link: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?RDCT=31f53f1634112fe04263


*


Quelle:
Pressemitteilung vom 2. Mai 2011
Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.
Zimmerstr. 26/27, 10969 Berlin
Telefon: +49 30 259 359 0, Telefax: +49 30 259 359 59
E-Mail: info@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Mai 2011