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MELDUNG/050: Landwirtschaftliche Sozialversicherung nicht auf Kosten bäuerlicher Betriebe neu ordnen (AbL)


AbL - Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V. Pressemitteilung, Berlin / Hamm, 17.01.2012

Landwirtschaftliche Sozialversicherung nicht auf Kosten bäuerlicher Betriebe neu ordnen

AbL-Vize Bernd Schmitz stellte in Bundestags-Anhörung Kritik und Vorschläge zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur LSV-Neuordnung vor


Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) drängt darauf, dass die von der Bundesregierung angestrebte Neuorganisation der Landwirtschaftlichen Sozialversicherungen (LSV) die bäuerlichen Betriebe und kleineren Sozialwahllisten nicht benachteiligt. Dazu müsse der Gesetzentwurf an wichtigen Stellen geändert und ergänzt werden. Der Stellvertretende Bundesvorsitzende der AbL Bernd Schmitz stellte die wesentlichen Kritikpunkte und Vorschläge gestern Nachmittag in einer öffentlichen Anhörung im Bundestag als Sachverständiger vor.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die heute noch bestehenden neun regionalen Trägergemeinschaften der landwirtschaftlichen Sozialversicherungen zum 1. Januar 2013 zu einem einzigen Bundesträger fusioniert werden. Der Gesetzgeber verpflichtet den neuen Bundesträger dazu, die heute regional stark variierenden Beiträge zur Unfall- und zur Krankenversicherung zu vereinheitlichen. Dazu sollen die Selbstverwaltungsorgane schon im Jahr 2013 bundesweit einheitliche Beitragsmaßstäbe festlegen und zur Anwendung bringen.

"Bereits in den letzten Jahren haben die regionalen Versicherungsträger die Beitragsmaßstäbe in der Unfallversicherung stark geändert. Das hat zu deutlichen Umverteilungen der Beitragslasten zwischen den Betrieben geführt ", erläuterte Bernd Schmitz. "Vor allem flächenstarke Ackerbaubetriebe sind entlastet worden, während flächenarme und tierhaltende Betriebe höher belastet werden. Dieser Trend droht sich in einigen Bundesländern noch zu verschärfen, wenn die Beiträge auf Grundlage eines bundesweit einheitlichen Maßstabs berechnet werden", so Schmitz. Er plädierte daher dafür, gesetzliche Grenzen unter anderem für die absoluten Beitragssteigerungen einzuziehen, die sich aus der Umgestaltung der Beitragsmaßstäbe für Betriebe maximal ergeben dürfen.

Zudem forderte Schmitz eine belastbare wissenschaftliche Grundlage für die Festlegung eines bundesweit einheitlichen Beitragsmaßstabs. "Es gibt bis heute keine Belege dafür, dass die Unfalllasten pro Kuh in größeren Betrieben tatsächlich geringer sind als in kleineren Beständen. Aber die Beiträge werden so festgesetzt, dass für eine Kuh in einem kleinen Bestand zum Teil das Doppelte bis zum 6fachen gezahlt werden muss wie für eine Kuh in einem 500-Kuh-Betrieb", kritisierte Schmitz. Der AbL-Vize sprach sich dafür aus, die Frist zur Einführung der neuen Maßstäbe um ein Jahr auf den 31.10.2014 zu verlängern.

Deutlich kritisierte Schmitz auch die im Gesetzentwurf vorgesehene Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane beim neuen Bundesträger. Sie führe dazu, dass die kleineren Wahllisten, die gerade erst in den Sozialwahlen 2011 in die heutigen regionalen Vertreterversammlungen gewählt worden sind, bis zum Jahr 2017 bei allen wichtigen Entscheidungen auf Bundesebene außen vor bleiben. Sowohl Errichtungsausschuss als auch Vertreterversammlung und Vorstand würden so einseitig von den Landesverbänden des Deutschen Bauernverbandes (DBV) dominiert werden. Um die Entscheidungsgremien in der entscheidenden Gründungsphase des neuen Bundesträgers auf demokratisch und juristisch sichere Füße zu stellen, forderte Schmitz, eine außerordentliche Sozialwahl für Landwirtschaft, Forst und Gartenbau im Jahr 2012 durchzuführen oder ersatzweise für die gerade erst gewählten Vertreter der kleineren Wahllisten einen Mindestanteil in den Gremien festzuschreiben.

Im Bereich der Landwirtschaftlichen Alterskasse wiederholte der AbL-Vize die Forderung, die Hofabgabeklausel abzuschaffen. Es sei nicht mehr zeitgemäß, die Auszahlung der Rente davon abhängig zu machen, dass vorher der Betrieb abgegeben werden müsse. Die im Gesetzentwurf lediglich vorgesehene Erweiterung von Ausnahmetatbeständen löse das Problem fehlender familieneigener Hofnachfolger nicht, sondern schaffe eine neue Benachteiligung ausgerechnet der flächengebundenen Tierhaltung gegenüber der gewerblichen Tierhaltung. "Es ist unglaublich: Wer gewerblich Tiere hält, soll die Rente in Zukunft bekommen, aber wer Tiere mit ausreichender eigener Flächengrundlage halten will, dem wird die Rente weiter vorenthalten", kritisierte Schmitz.

Die AbL appelliert daher an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, den Gesetzentwurf an wichtigen Stellen zu ändern.

Hinweis:
Die Stellungnahme des stellvertretenden AbL-Vorsitzenden Bernd Schmitz für den Bundestag finden Sie hier:
http://www.abl-ev.de/themen/agrarpolitik/positionen.html


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Quelle:
Pressemitteilung vom 17.01.2012
AbL - Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Januar 2012