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MELDUNG/085: GEZ-Rundfunkbeitrag - Ungerechtigkeiten bestehen fort (SoVD)


Sozialverband Deutschland - 20. Dezember 2012

Neuer GEZ-Beitrag: Ungerechtigkeiten bestehen fort



Anlässlich der Änderungen im Rundfunkgebührenrecht erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:

Zwar haben sich die Intendanten von ARD, ZDF und Deutschlandradio offenbar darauf verständigt, Bewohner von Pflegeheimen künftig doch nicht einzeln zur Kasse zu bitten. Doch die sozialen Härten bleiben nach wie vor bestehen. Hier ist nur in Teilen eine Ungerechtigkeit zurückgenommen worden, deren gesetzliche Korrektur noch zeitnah folgen muss. Für die Mehrheit der Menschen mit Behinderungen bedeutet der neue GEZ-Rundfunkbeitrag jedoch weiterhin eine deutliche Verschlechterung.

Bisher waren sie von den Gebühren befreit - als Ausgleich für ihre Behinderung. Jetzt soll der seit Jahren bewährte, behinderungsspezifische Nachteilsausgleich wegfallen. Der SoVD lehnt die Abschaffung des Nachteilsausgleiches zulasten behinderter Menschen ab und fordert, weiterhin alle behinderten Menschen vom Rundfunkbeitrag zu befreien.

V.i.S.d.P.: Veronica Sina

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Der SoVD ist einer der größten ältesten Behindertenverbände in Deutschland. Er wurde 1917 gegründet und zählt rund 550.000 Mitglieder.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr.: 56 / 2012, 20. Dezember 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Dezember 2012