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MELDUNG/087: Beiträge zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung im Kalenderjahr 2013 (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 2. Januar 2013

Beiträge zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung im Kalenderjahr 2013

DBV: Regional sind Änderungen zu erwarten



Für das Kalenderjahr 2013 werden die Beiträge zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung auf der Grundlage der am 31. Dezember 2012 geltenden Beitragsregelungen der früheren regionalen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften berechnet. Darauf weist der Deutsche Bauernverband (DBV) hin. Somit bleibt es im Kalenderjahr 2013 bei regional festgesetzten Beiträgen. Erst zum 01.01.2014 ist die zum 1. Januar 2013 startende neue bundesweite Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) dafür zuständig.

Aufgrund der Reduzierung der Bundesmittel zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung von 175 Mio. Euro im Jahr 2012 auf 150 Mio. Euro im Jahr 2013 wird es zum Teil zu Beitragserhöhungen kommen, teilt der DBV mit. Dies werde sich im Folgejahr fortsetzen, wenn es nicht gelänge, die politisch bereits vorgesehenen weiteren Reduzierungen der Bundesmittel zu verhindern.

Der bundesweit einheitliche Beitragsmaßstab zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft ab dem Kalenderjahr 2014 muss von der Vertreterversammlung der (SVLFG) bis zum Ende Oktober 2013 beschlossen werden. Nach einer Übergangszeit von 5 Jahren kommt dann der einheitliche Beitragsmaßstab voll zur Anwendung.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 2. Januar 2013
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Januar 2013