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MELDUNG/090: Befreiungsmöglichkeiten für Landwirte von der Alterskasse bei Minijobs (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 14. Februar 2013

Befreiungsmöglichkeiten von der Alterskasse bei Minijobs

Erweiterte Spielräume für Zu- und Nebenerwerbslandwirte



Der Deutsche Bauernverband weist auf eine geänderte Möglichkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht zur Alterssicherung der Landwirte hin, wenn ein Minijob zwischen 400 und 450 Euro im Monat besteht. Für Landwirte und Landwirtinnen, die einen Zu- oder Nebenerwerb aufnehmen wollen, bietet diese Ausweitung der Befreiungsmöglichkeiten größere Gestaltungsspielräume. Vor Aufnahme derartiger Minijobs empfiehlt der Deutsche Bauernverband (DBV) Landwirten und ihren Ehegatten, sich eingehend beraten zu lassen.

Nach dem Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung hat sich zum 1. Januar 2013 die monatliche Entgeltgrenze bei Minijobs von 400 auf 450 Euro erhöht. Die Möglichkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht zur landwirtschaftlichen Alterskasse aufgrund eines außerlandwirtschaftlichen Arbeitsentgeltes bleibt hingegen unverändert. Das heißt, bei einem monatlichen Arbeitsentgelt von mehr als 400 Euro kann eine Befreiung erfolgen. Somit ist es möglich, sich mit einem Minijob zwischen mehr als 400 und bis 450 Euro im Monat von der Versicherungspflicht zur Alterssicherung der Landwirte befreien zu lassen.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 14. Februar 2013
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Februar 2013