Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 1. März 2013
Versicherungspflicht zur Alterssicherung der Landwirte soll geändert werden
DBV: Kurzfristige Änderung ist wichtig
Die Forderung des Deutschen Bauernverbandes (DBV), die Ende 2010 eingeführte Verschärfung bei der Befreiung von der Versicherungspflicht zur Alterssicherung der Landwirte nach Eheschließung wieder aufzuheben, scheint erfüllt zu werden. Auf maßgebliche Initiative der zuständigen Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion soll es kurzfristig zu einer Gesetzesänderung kommen.
Ziel ist, den alten Rechtszustand rückwirkend wieder herzustellen. Das bedeutet, dass die rückwirkende Befreiung von der Alterssicherung der Landwirte nicht mehr innerhalb der 3-Monats-Frist nach der Eheschließung erfolgen muss. Entscheidend soll wieder der Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bescheids über die Feststellung der Versicherungspflicht sein. Mit dieser vom DBV intensiv geforderten Änderung könnten ca. 2.000 landwirtschaftliche Familien aufatmen, da sie 6 Mio. Euro an Beiträgen nicht nachentrichten müssten. Vorgesehen ist auch, dass bereits gezahlte Beiträge zurückerstattet werden.
Der DBV weist weiter darauf hin, dass in den nächsten Monaten ein monatliches Datenaustauschverfahren zwischen den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung und der landwirtschaftlichen Alterskasse eingeführt wird. Durch dieses Datenaustauschverfahren wird die Transparenz erhöht, da erstmals die landwirtschaftliche Alterskasse Kenntnis von der Eheschließung erhält. So kann der Versicherungsträger rechtzeitig den Versicherten über die eingetretene Versicherungspflicht informieren.
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Quelle:
Pressemitteilung vom 1. März 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. März 2013