Schattenblick →INFOPOOL →POLITIK → SOZIALES

MELDUNG/109: Aufruf - Menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 27. August 2014

GEMEINSAMER AUFRUF:
Menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte

Gewerkschafterinnen, Rechtsexpertinnen und VertreterInnen aus Wissenschaft und Kirchen fordern gute Arbeit im Privathaushalt - ILO-Konvention 189 umsetzen!



Am 1. September 2014 tritt in Deutschland das Übereinkommen 189 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) "Menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte" in Kraft. Dadurch sollen die Arbeitsbedingungen der weltweit über 50 Millionen Beschäftigten in Privathaushalten verbessert werden. Mehr als 80 Prozent sind Frauen und viele davon Migrantinnen. Hausangestellte übernehmen Pflegetätigkeiten für ältere Menschen oder betreuen Kinder; sie bügeln, putzen, führen den Haushalt, erledigen Gartenarbeiten. In Deutschland werden Hausangestellte überwiegend stundenweise, informell und unangemeldet oder in geringfügiger Beschäftigung beschäftigt. Mangelnde soziale Absicherung, ungeregelte Arbeitszeiten und Niedriglöhne bis hin zur Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit in einzelnen Fällen sind Probleme der bezahlten Haushaltsarbeit.

Durch Ratifizierung des Übereinkommens 189 hat Deutschland sich verpflichtet Maßnahmen zu ergreifen, um die Förderung und den wirksamen Schutz der Menschenrechte aller Hausangestellten sicherzustellen. Auch wenn die Rechtssituation in Deutschland bereits weitgehend den Anforderungen des Übereinkommens entspricht, käme Deutschland de facto dieser Verpflichtung dann nicht nach, wenn bestehende Rechte von Hausangestellten nicht eingehalten und geschützt werden. Das gilt insbesondere für Migrantinnen als Pflegekräfte in Privathaushalten, aber auch für stundenweise in Schwarzarbeit beschäftigte Reinigungskräfte. Recht auf dem Papier ist noch keine effektive Rechtsdurchsetzung. Eine offensive Politik, die im Sinne des Übereinkommens die Augen vor Rechtsverstößen und der weit verbreiteten Prekarität dieser Arbeitsverhältnisse nicht länger verschließt, ist dringend notwendig.

Wichtig zur Umsetzung des Übereinkommens sind beispielsweise folgende Maßnahmen:
  • Klarstellung und Neuformulierung von § 18 Abs. 1 Nr. 3 Arbeitszeitgesetz, um dem in der Öffentlichkeit häufig verbreiteten falschen Verständnis entgegenzutreten, dass die mit Pflege und Versorgung beschäftigten Hausangestellten, die im Privathaushalt ihrer Arbeitgeber leben, nicht unter das Arbeitszeitgesetz fallen.
  • Schaffung von Alternativen zu Minijobs in Privathaushalten und die Beseitigung der Abgabenprivilegierung von Minijobs.
  • Entbürokratisierung des Anmeldeverfahrens zur Sozialversicherung für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Privathaushalten oberhalb der Minijobs.
  • Förderung von Dienstleistungspools oder Agenturen, die qualifizierte Haushaltsdienstleistungen bei gleichzeitig fairen Beschäftigungsbedingungen bieten.
  • Verbesserung der Beratungs- und Unterstützungskonzepte für Hausangestellte. Die Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung sollten insbesondere für irregulär beschäftigte Migrantinnen in Pflegehaushalten verbessert werden. Die Einrichtung eines Rechtshilfefonds oder auch eines Verbandsklagerechts für Organisationen von Hausangestellten sind Möglichkeiten dazu.
Weitere Informationen zum Thema:

Kleine Anfrage an die Bundesregierung (Drs. 18/2275):
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/022/1802275.pdf
Antwort der Bundesregierung:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/023/1802378.pdf


Der Aufruf "Menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte!" ist mit der Liste der ErstunterzeichnerInnen als PDF-Datei zu finden unter:
https://arbeitsmarkt-und-sozialpolitik.verdi.de/++file++53fd88adba949b2573000007/download/sopoaktuell%20Nr%20179%20-%20Menschenwuerdige%20Arbeit%20fuer%20Hausangestellte.pdf

*

Quelle:
Presseinformation vom 27. August 2014
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
Telefon: 030/6956-1011 und -1012, Fax: 030/6956-3001
E-Mail: pressestelle@verdi.de
Internet: www.verdi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. September 2014