Schattenblick → INFOPOOL → POLITIK → SOZIALES


MELDUNG/116: Caritas fordert Reform des Hartz IV-Sanktionsrechts (Caritas)


Caritas Pressemitteilung vom 29. Juni 2015

Hartz IV-Sanktionen

Caritas fordert Reform des Hartz IV-Sanktionsrechts


Berlin, 29. Juni 2015. Anlässlich der heutigen [29.06.2015] Anhörung zu den Hartz IV-Sanktionen spricht sich der Deutsche Caritasverband dafür aus, das Sanktionsrecht gründlich zu überarbeiten. "Aus der Praxis wissen wir, dass die gegenwärtige Sanktionierungspraxis von den Betroffenen als stigmatisierend empfunden wird. Hartz IV Empfängern darf nicht pauschal unterstellt werden, nur unter Druck zur Arbeit bereit sind. Die meisten Menschen wollen arbeiten und ihren Lebensunterhalt selbst verdienen, viele von ihnen haben aber aufgrund ihrer persönlichen Situation so gut wie keine Chancen am Arbeitsmarkt", betont Caritas-Präsident Peter Neher.

Gegenwärtig erhalten Jugendliche unter 25 Jahren bei der ersten Pflichtverletzung nur noch Leistungen für Unterkunft und Heizung. In der zweiten Stufe werden die Leistungen komplett gestrichen. "Es kann nicht sein, dass im SGB II Sonderregelungen für junge Menschen gelten, die sonst in keinem anderen Sozialrecht existieren", kritisiert Neher. "Diese scharfen Regeln wirken häufig kontraproduktiv. Oft geht der Kontakt zu den Jobcentern und der Jugendhilfe verloren, Chancen für wirksame Hilfe werden so vertan."

Nach Meinung der Caritas dürfen in Zukunft Unterkunft und Heizung nicht mehr sanktioniert werden, da sonst Mietschulden auflaufen, die im schlimmsten Fall zu Wohnungslosigkeit führen. Bei einer kompletten Einstellung der Zahlungen wird zudem keine Krankenversicherung mehr gezahlt. "Das heißt, dass Hartz IV Empfänger im Extremfall ohne Wohnung und einen ausreichenden Krankversicherungsschutz da stehen", so Neher.

Der Deutsche Caritasverband kritisiert, dass in den Jobcentern die Mitarbeiter aufgrund ihrer Überlastung häufig telefonisch nicht erreichbar sind. "Viele Widersprüche und Klagen wären vermeidbar, wenn die Betroffenen über ihre Bescheide besser beraten und aufgeklärt würden." Sinnvoll wäre die Einrichtung von regionalen Ombudsstellen, in denen die Leistungsempfänger eine neutrale Beratung erhalten können.

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 29. Juni 2015
Deutscher Caritasverband e.V.
Berliner Büro - Pressestelle
Haus der Deutschen Caritas
Reinhardtstraße 13, 10117 Berlin
Redaktion:
Claudia Beck (Verantwortlich)
Telefon: 030/284447-42, Telefax: 030/284447-55
E-Mail: pressestelle@caritas.de
Internet: www.caritas.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Juli 2015

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang